Bin in diesem Bereich absolut ahnungsbefreit:
Ist es möglich, eine Vormerkung bzgl. des Anspruchs auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek einzutragen, die unter der Bedingung steht, daß der Schuldner (wäre gesetzlicher Erbe, hat gegenwärtig kein Eigentum am Grundstück) das Grundstück erbt?