X erhebt Einspruch und beantragt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Ein Versäumnisurteil im vorgerichtlichen Vorverfahren, das öffentlich zugestellt wurde, ist ihm unbekannt geblieben. Er kann nachweisen, dass die öffentliche Zustellung nicht zurecht erfolgt war.
Das Gericht gewährt die Wiedereinsetzung.
Nun behauptet X, dass ihm die Anspruchsbegründung, bzw. Klage, auch nicht zugegangen sei.
Die Akte ist aufgelöst, das Urteil ist damals vor 9 1/2 Jahren öffentlich zugestellt worden ...! Es existiert in der Akte nur noch ein geringfügiger Rückbehalt. Gerichtlich ist der Verfahrensablauf nicht mehr nachvollziehbar.
Wie ist die Rechtslage, wenn die damalige Zustellung der Klage nicht mehr nachgewiesen kann?