Mir liegt ein ZVG-Antrag eines dt. Gläubigers bzgl. eines in Deutschland gelegenen Grundstückes vor.
Der Schuldner wohnt jedoch im Ausland und über das Vermögen des Sch. wurde im Ausland das InsO-Verfahren eröffnet.
Der Gläubiger ist nun unsicher, ob er den Titel dem ausländischen InsO-Verw. oder dem Schuldner zustellen muss.
Es ergibt sich somit folgende konkrete Fragestellung:
Hat der ausländische InsO-Verw. auch die Verfügungsbefugnis bzgl. des in Deutschland gelegenen Grundstücks inne, oder verbleibt diese trotz der ausländischen Insolvenz beim Schuldner?
Hat jemand mit einer derartigen Problematik bereits zu tun gehabt?
Schuldner-Insolvenz Ausland
-
probatio diabolica -
9. Dezember 2010 um 09:34
-
-
Vielleicht wäre die Angabe des Landes der InsO-Eröffnung nicht ganz unwichtig, um das zu beurteilen.
Zur englischen Insolvenz war gerade eine Frage gestellt worden. -
Ich würde mal 343 ff. InsO studieren ...
-
Treffer - Es handelt sich um ein Konkursverfahren in England.
-
Demnach ist der Titel dem Treuhänder (der im Rahmen des engl. Konkursverfahrens bestellt wurde) zuzustellen.
Die ZVG läuft hier dann ganz normal an, da der Gl. ein Absonderungsrecht hat, § 351 InsO.
Würdet ihr auch so sehen, ja?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!