Klage gg. 2 Beklagte gesamtschuldnerisch, Vergleich nur mit Bekl. zu 2

  • Hallo zusammen!

    Habe ne Frage zu folgendem Sachverhalt:

    Der Kläger klagt gg. 2 Beklagte.
    Er stellt 2 Klageanträge.
    1. Der Beklagte zu 1 soll 20.000 € zahlen
    2. Die beiden Beklagten sollen gesamtschuldnerisch 35.000 € zahlen.
    Später ergeht wg. Klageantrag zu 1 Teilversäumnisurteil gg. den Beklagten zu 1.
    Im späteren Termin zur mdl. Verhandlung, in dem nur der Bekagte zu 2 anwesend ist, schliesst dieser wegen Klageantrag zu 2 einen Vergleich, dass er 10.000€ zahlt!
    Da der beklagte zu 2 vor dem Termin bereits 2000€ auf Klageantrag zu 2 gezahlt hatte wurde dieser in Höhe von 2000€ teilweise für erledigt erklärt!
    Da der Beklagte zu 1 vergessen wurde zu laden konnte kein weiteres Teilversäumnis und Schlussurteil ergehen, dieses erging aber im nächsten Termin, da er wieder nicht anwesend war. Der Beklagte zu 1 wurde verurteilt 33.000 € zu zahlen!

    Der Beklagte zu 2 zahlt in der Folge immer pünktlich seine Raten.

    Meine Ftage nun:

    Sind die Beträge die der Beklagte zu 2 gezahlt hat von der Forderung gg. Den Beklagten zu 2 aus dem Teil-VU und Schlussurteil wg. 33.000€ abzuziehen?

    Denn sonst würde der Kläger ja mehr bekommen können als eingeklagt!

    Oder seh ich das falsch?

  • Gleichwohl handelt es sich doch um eine gesamtschuldnerische Forderung (bezogen auf TEUR 35,0 bzw. TEUR 33,0). Dieses Gesamtschuldverhältnis wird durch die Tenorierung auch nicht aufgehoben -> Anrechnung, anderenfalls besteht die Gefahr einer Vollstreckungsgegenklage (vgl. § 767 ZPO).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!