Hallo zusammen!
Habe ne Frage zu folgendem Sachverhalt:
Der Kläger klagt gg. 2 Beklagte.
Er stellt 2 Klageanträge.
1. Der Beklagte zu 1 soll 20.000 € zahlen
2. Die beiden Beklagten sollen gesamtschuldnerisch 35.000 € zahlen.
Später ergeht wg. Klageantrag zu 1 Teilversäumnisurteil gg. den Beklagten zu 1.
Im späteren Termin zur mdl. Verhandlung, in dem nur der Bekagte zu 2 anwesend ist, schliesst dieser wegen Klageantrag zu 2 einen Vergleich, dass er 10.000€ zahlt!
Da der beklagte zu 2 vor dem Termin bereits 2000€ auf Klageantrag zu 2 gezahlt hatte wurde dieser in Höhe von 2000€ teilweise für erledigt erklärt!
Da der Beklagte zu 1 vergessen wurde zu laden konnte kein weiteres Teilversäumnis und Schlussurteil ergehen, dieses erging aber im nächsten Termin, da er wieder nicht anwesend war. Der Beklagte zu 1 wurde verurteilt 33.000 € zu zahlen!
Der Beklagte zu 2 zahlt in der Folge immer pünktlich seine Raten.
Meine Ftage nun:
Sind die Beträge die der Beklagte zu 2 gezahlt hat von der Forderung gg. Den Beklagten zu 2 aus dem Teil-VU und Schlussurteil wg. 33.000€ abzuziehen?
Denn sonst würde der Kläger ja mehr bekommen können als eingeklagt!
Oder seh ich das falsch?