• Kind erbt laut testament vom Opa

    ich habe Anfrage gemacht wegen Vermögenserwerb

    kam dann- Sparbücher etc.

    habe die Umschreibung kontrolliert und darufhingewiesen, dass das geld mündelsicher angelegt werden sollte

    brauche ich auch bei den Eltern einen Sperrvermerk und welchen Text muss der haben?

  • Das mj. Kind wird durch die Eltern vertreten. Da gibt es keine Notwendigkeit für eine mündelsichere Anlage, erst recht nicht für einen Sperrvermerk.
    (Da ich selber Mutter bin, finde ich den Gedanken abwegig, mir würde ein Gericht in meine Elternrechte hineinreden.)
    Wieso bist Du als Gericht mit der Sache befasst? Im Rahmen des § 1666 BGB?

  • Wie die Vorposter! Es ist lediglich ein Vermögensverzeichnis einzureichen aber selbst das auch nur, wenn der Wert des durch Tod erworbenen Vermögens 15.000 € übersteigt.

    Darüber hinausgehende Maßnahmen sind nur angezeigt, wenn sich Hinweis darauf ergeben, dass die Eltern das Vermögen nicht ordnungsgemäß verwalten. Hier wären dann aber zunächst Eltern und Kind anzuhören.

    Ulf

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