Dringendes Problem: VU soll morgen seinen Dauerarrest antreten. Im Urteil wurde älteres Urteil einbezogen. Freizeitarrest aus dem älteren Urteil wurde jedoch noch vollstreckt. Ist dieser nun auf den Dauerarrest anzurechnen? Müsste der Richter darüber entscheiden oder reicht es wenn ich der JAA mitteile, dass ein FA anzurechnen ist?
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