Jura-Studium nicht bestanden...

  • Hallo,

    leider habe ich das erste juristische Staatsexamen nicht bestanden und frage mich nun, ob das Rechtspflegerstudium eine Alternative wäre...Bin wirklich am Boden, traue mir gar nichts mehr zu...
    Würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir etwas über das Studium schreiben könntet (würde mich in RLP + Hessen bewerben). Wie sehen die Prüfungen aus (Klausuren /Hausarbeiten), habe ich eine Chance mit 29 einen Studienplatz zu erhalten oder bin ich zu alt? Freue mich über jede Info!!!
    Lieben Dank + Grüße
    Rosa

  • :troest:

    Mmmhhh... also ob Rechtspflege dann eine Alternative ist, wasg ich zu bezweifeln. Es gibt viele, die erst Rechtspfleg angefangen haben zu studieren und dann aufgehört haben, weils zu schwer war. Diese besagten haben dann Jura weiter studiert und festgestellt, dass Jura wohl einfacher ist... Persönliche erfahrung hab ich damit nicht, ich weiß nur, dass Rechtspflege seeehhhhr viel Stoff in noch viel weniger Zeit ist.
    Ich empfinde es immer als ein weig abwertend, wenn jemand sagt: ich hab Jura nicht geschafft, naja, dann nehm ich halt Rechtspflege, wird schon einfacher sein.

    Aber nichtsdestotrotz (zusammen oder auseinander?) kann ich dir sagen, dass du mit 29 NICHT zu alt bist! Und ein wenig Vorkenntnisse in Rechtswissenschaften schadet nie!
    Schau doch dazu noch mal in ein paar Threads zu Thema "Im Studium". Und zuletzt: Probieren geht über studieren! ;)

  • Vielen Dank für Deine schnelle Antwort! Soll wirklich keine Abwertung sein, vielmehr möchte ich eine Alternative finden, mit der es möglich ist meine juristischen Vorkenntnisse (bzw. juristisches Wissen;) ) zu nutzen.
    Grüße Rosa

  • das weiß ich doch! :)
    ich wollte damit ja nur sagen, dass rechtspflege nicht unbedingt leichter ist als jura.
    aber es gibt halt menschen, die kommen mit einem fh- studium besser zurecht und manche mit einem uni- studium. ich bin mehr so der praxis- mensch, wo man sein fachwissen auch in akten anwenden kann. das ist ja in jura nicht so der fall.
    im rechtspfleger- studium werden auch praxis- noten ins examen eingerechnet (wenn auch nur zum kleinen teil), aber das hilft schon ungemein.
    also, probiers einfach und es wird schon werden. andere habens auch geschaftt!

  • Die Rpfl-Ausbildung als FH-Studiengang, ist im Gegensatz zur universitären Ausbildung wesentlich stärker verschult.

    D.h. du hast vorgegebene Stundenpläne, Fächer und Dozenten. Es wird sehr viel Stoff in relativ geringer Zeit abgearbeitet. Daneben kommt aber in den Klausuren/Prüfungen eigentlich nichts dran, was man nicht vorher (zumindest am Rande) behandelt hat.
    Es interessieren auch keine tausend Meinungen sondern eigentlich nur die angewandte Rechtsprechung bzw. die konkrete Gesetzeslage.

    Wenn dir diese Art der Ausbildung entgegen kommt, dann hast du aufgrund deines Hintergrundes jedenfalls bessere Einstiegschancen als ein Frischling vom Gymmi oder der ehem. Fahrlehrer vom Bund. Die Rpfl-Fächer werden aber vermutlich auch ziemliches Neuland für dich sein.

    Was es für ein Höchstbewerbungsalter gibt, weiß ich leider nicht. Aber 29 dürfte noch im grünen Bereich liegen.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Ich weiss ja nicht, warum Du die Prüfung nicht geschafft hast... Wenn man im Studium merkt, dass man mit der juristischen Denkweise große Probleme hat, sollte man das RPfl-Studium vielleicht lieber nicht anschließen.

    Ich wünsche Dir viel Erfolg für Deinen weiteren Weg!!! :daumenrau

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Lieben Dank für Eure Antworten!!Leider habe ich noch keinen Semsterstundenplan für z.B. die Fachhochschule Schwetzingen gefunden, würde mich brennend interessieren!
    Wie sieht es eigentlich in RLP mit einem Eignungstest aus? Was wird dort geprüft?

  • Bei uns in Niedersachsen war es so, dass die Dozenten peinlichst genau auf den Gutachtenstil in den Klausuren geachtet haben. Bei mir war das so ein Problem, denn ich hab immer im Urteilsstil geschrieben. Aufgrunddessen war meine Lösung zwar immer richtig, aber der Weg falsch. Ich kann das noch immer nicht nachvollziehen, aber deswegen hab ich oft unter 5 Punkte gehabt, obwohl die Normen und die Lösung richtig war...

    Ansonsten kann ich sagen, dass die Struktur und die Anleitung im Studium eher meinem Naturell entsprachen, als Stundenplan selbst zusammen stellen usw. Ich habe mich da sicherer gefühlt.
    Schlecht ist natürlich, dass man kein bißchen flexibel ist. Hausarbeiten werden geschrieben wann vorgegeben, wiederholen bei schlechtem Ergebnis ist nicht und auch sonst siehts mit Prüfung wiederholen usw. eher mau aus. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man die Zwischenprüfung wiederholen oder das Examen.

    Das ist sehr anstrengend und schlaucht. Man spezifiziert sich ja auch nicht auf bestimmt Rechtsgbiete, sondern muss alles können und behalten oder zumindest wissen,wo mans nachschaut ;) .

  • Wie es in RLP mit Stundenplänen aussieht weiß ich nicht. In Niedersachsen haben wir auch keine Semester sondern Quartale gehabt. Stundenpläne wurden immer Monatsweise rausgegeben. Aber was in den Quartalen gelehrt wird, müsste in Studienplänen zu finden sein.

    In Niedersachsen hatten wir damals nur ein Gespräch im OLG. Das wars. Kein Test, kein Nichts.
    Aber ich hab gehört, dass da jetzt richtig Tests mit Aufsatz, Diskussion und persönlichem Gespräch gemacht wird.
    Wird in RLP wohl ähnlich sein.
    Gut ist der test von der DPG zu lernen. Da sind alle theoretischen Teilgebiete drin.

    Ansonsten wie gesagt in andere Threads schauen. Da unterhalten sich dei zukünftigen Anwärter über ihre Tests in verschiedenen Bundesländern. Da erfährst du viel!

  • Was ist eigentlich die sog."juristische Denkweise";)?
    Jura liegt mir schon, sonst hätte ich es zur Examenszulassung nicht geschafft ...Mich hat immer nur genervt, dass man eigentlich super viel lernt, aber dann doch etwas anderes gepfrüft wird...bzw. die 1000...Streitigkeiten!Hausarbeiten haben mir immer Spaß gemacht und da war ich auch richtig gut.

  • Die laufbahnrechtlichen Vorschriften für den gehobenen Dienst sehen zwar im allgemeinen ein Einstellungshöchstalter von 32 Jahren vor (bei Schwerbehinderung etc. evtl. sogar noch höher). De facto haben die Einstellungsbehörden jedoch niedrigere Höchstalter festgelegt, ich meine micht zu entsinnen, dass das z. B. im OLG-Bezirk Düsseldorf in NRW derzeit bei 26 Jahren liegt (müsste ich mich aber mal erkundigen). Ausnahmen gibt es nur für Zwölfender (oder ggfs. mit Vitamin B :cool: ).

    Da derzeit nur sehr wenige Anwärter eingestellt werden, steigen auch die Anforderungen an die schulischen Leistungen der Bewerber, d. h., Du konkurrierst mit ziemlich guten Abiturienten. Die Zeiten, als sie noch Leute wie mich genommen haben, sind vorbei :teufel:

    Aber ich würde es einfach mal probieren und den Kopf nicht hängen lassen. Vielleicht kommt für Dich auch ein Ausbildungsberuf auf dem juristischen Sektor in Betracht.

  • @Rosa: "Juristische Denkweise" ist das Gegenteil von "gesundem Menschenverstand".:wechlach: Als Fast-Jurist wirst Du Dir den ja schon abgewöhnt haben . Das würde Dir im RPfl-Studium schonmal einen kleinen Vorteil bringen.;)

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Für Rheinland-Pfalz gibt es keinen Einstellungstest. Es wird lediglich nach Noten/Vorbildung ausgesiebt und dann zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Allerdings kann ich mich nicht erinnern, dass in den letzten Jahren Leute eingestellt wurden, die schon 29 Jahre alt und nicht beim Bund oder Aufstiegsbeamte waren.

  • hallo rosa,
    bin auch schon 27 und habe mich beim olg karlsruhe beworben (fh schwetzingen). soweit ich weiß ist das höchstalter 32. ich glaube nicht, dass dein alter ein hinderungsgrund ist, da es ja nicht schaden kann, wenn man schon etwas lebenserfahrung und vorbildung hat.
    viel glück

    ps: kannst du dich überhaupt noch für nächstes jahr bewerben oder ist der bewerbungsschluss schon rum?

  • Hallo Rosa,

    ich würde mich an deiner Stelle auf jeden Fall bewerben. Mein Freund und eine meiner besten Freundinnen waren auch Jura-Abbrecher, die am 1. Staatsexamen gescheitert sind. Für die beiden war es sicher die beste Entscheidung mit dem Rechtspflegerstudium zu beginnen. Und nun haben sie es ja auch erfolgreich geschafft. Die beiden haben in der Ausbildung am Anfang auf jeden Fall auch Vorteile gegenüber den Neulingen vom Abi gehabt, da eben die vielgerühmte "juristische Denkweise" schon vorhanden war. Gerade das Fehlen dieser ist es ja, dass es vielen am Anfang das Studium nicht so leicht gemacht hat. Am Anfang hatten wir Fächer wie Schuldrecht und Strafrecht. Und da haben Ex-Jurastudenten einfach schon Ahnung.
    Das Alter könnte ein Problem sein. Das hängt halt ganz vom Bundesland und der jeweiligen Einstellungsbehörde ab. In meinem Hamburger Jahrgang sind wir alle schon recht alt gewesen. Es gab nur 2, die direkt vom Abi kamen, der Rest hatte schon eine Berufsausbildung, war Aufsteiger aus dem mittleren Dienst oder eben Jura-Abbrecher.

    Ich würde es an deiner Stelle auf jeden FAll probieren. Rechtspfleger ist der tollste Job der Welt, da einfach viele wirklich interessante Rechtsgebiete eigenständig von diesem bearbeitet werden. Und das man verbeamtet ist, ist ja auch nicht schlecht.

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