Jura-Studium nicht bestanden...

  • Ich hab's eben mal nachgesehen: In Nordrhein-Westfalen gilt die Regel, dass man bei der Einstellung das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf. So wird es wenigstens auf der Website der Justiz NRW publiziert:

    http://www.justiz.nrw.de/Stellen/ausbil…rbung/index.php

    Ausnahmen gibt es für die Inhaber eines Eingliederungs- bzw. Zulassungsscheines (keine Ahnung, was der Unterschied ist) und für Schwerbehinderte.

  • @rosa
    Probieren würde ich es auch mal auf jedem Fall. Allerdings ist Papier bzw. der Internetauftritt sehr geduldig. Nur weil die offiziellen Voraussetzungen max. 32 Jahre sind, heißt das leider nicht, dass auch tatsächlich bis zu dem Alter genommen wird. Aber wie gesagt, probier es einfach mal!

  • Lass dich nicht abschrecken, Versuch macht kluch. Bei mir waren auch ein paar Kollegen dabei die etwas älter, nicht bei der Justiz oder beim Bund waren. Auch du wärst da sicherlich nicht die einzige Halbstudierte. ;)

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

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