Ich hab's eben mal nachgesehen: In Nordrhein-Westfalen gilt die Regel, dass man bei der Einstellung das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf. So wird es wenigstens auf der Website der Justiz NRW publiziert:
http://www.justiz.nrw.de/Stellen/ausbil…rbung/index.php
Ausnahmen gibt es für die Inhaber eines Eingliederungs- bzw. Zulassungsscheines (keine Ahnung, was der Unterschied ist) und für Schwerbehinderte.