AG Halle (Glaubhaftigkeit einer anwaltlichen Versicherung)

  • Und wenn du und deine Kollegen den Standpunkt vertreten, Entscheidungen des BVerfG sind unrelevant,


    Das hat bin-ganz-frisch nun allerdings nicht geschrieben. Er hat lediglich darauf hingewiesen, dass das BVerfG nur entschieden hat, dass die Vorgehensweise des AG (vorherige Unterschrift zu fordern) nicht gegen die Verfassung verstösst. Es hatte nicht zu entscheiden, ob die Vorgehensweise nach einfachem Recht richtig ist.



    Allerdings geht aus den Entscheidungsgründen sehr eindeutig hervor, dass die Verfassungsrichter das Verlangen der vorherigen Unterschrift durchaus befürworten.



    Da stimme ich dir zu und nehme meinen Beitrag in Teilen zurück. ;)

  • Das Du so ein wenig abfällig antwortest zeigt, dass Dich das leidige Thema wohl anko.... Da kann ich mit um, auch wenn ich mir noch nicht ganz sicher bin, ob Dir die Verfahrenswege im Erinnerungsverfahren geläufig sind. In der Regel gehts im reinen Bewilligungsverfahren halt nur zum Amtsrichter; daher mögen Dir die amtsgerichtlichen Entscheidungen zwar nix bedeuten, sie sind aber in der Sache letztinstanzliche Entscheidungen. In einem Fall hat sich halt ein Bürger beim BVerfG darüber beschwert. Die Jungs dort sahen aber in der Rechtsentscheidung des Rpfl. und des Richters eben keinen Verstoß gegen seine Grundrecht. Warum diese Entscheidung für Dich keinerlei Rolle spielt, entschließt sich mir jedenfalls nicht. Aber was solls; versuche halt Dein (anwaltliches) Glück bei Gelegenheit bei dem örtlich zuständigen Gericht. Vielleicht vertreten die Sachentscheider dort ja die Dir genehme Rechtsauffassung. Falls nicht, kannste ja auch noch Deinen Mandanten überreden, Verfassungsbeschwerde einzureichen. Ich wäre auf jedenfall dankbar, wenn Du die Rechtspfleger und Richter, die die Sache anders sehen, nicht für blöd erklären würdest. Und damit bin ich raus...

  • Das Du so ein wenig abfällig antwortest zeigt, dass Dich das leidige Thema wohl anko....


    Wie kommst Du darauf? Ich habe nur gefragt, was Du zu dem Thema zu sagen hast. Denn bei mir erscheint schlicht das Zitat, ohne jeden Kommentar.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Kimi manchmal verzweifelt man aber an Entscheidungen der Gerichte. Weil man gebetsmühlenartig manche Dinge wiederholt und das Gericht diese einfach nicht zur Kenntnis nehmen will. Und dann ist man als Anwalt frustriert und was dann rauskommt: Siehe Rechtspflegerforum/BerH

    @ A.U.

    Ich glaube, damit war unser Kollege gemeint.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Kimi manchmal verzweifelt man aber an Entscheidungen der Gerichte. Weil man gebetsmühlenartig manche Dinge wiederholt und das Gericht diese einfach nicht zur Kenntnis nehmen will.



    Statt zu verzweifeln, weil Rechtspfleger und Richter an verschiedenen Gericht die (gleichen) gebetsmühlenartigen Texte (am bestens als Standart-Autotext für jeden irgendwie passenden Sachverhalt) nicht zur Kenntnis nehmen, sollte man darüber nachdenken, dass diese Auffassung zur Kenntnis genommen wird, weil gelesen, ihr aber nicht gefolgt wird. Und das Nichtfolgen erfolgt durch einen Zurückweisungsbeschluss mit Begründung. Und diese sollte auch vom RA zur Kenntnis genommen werden, sonst verzweifeln die Rechtspfleger und Richter, weil manche Rechtsanwälte gewisse Dinge nicht zur Kenntnis nehmen wollen.;)

    Und hier auch zur Klarstellung, dieses kommt in 99,99% aller Fälle nicht vor, sondern grundsätzlich ist die Zusammenarbeit mit den Kanzleien gut bis sehr gut.

  • Kimi manchmal verzweifelt man aber an Entscheidungen der Gerichte. Weil man gebetsmühlenartig manche Dinge wiederholt und das Gericht diese einfach nicht zur Kenntnis nehmen will. Und dann ist man als Anwalt frustriert und was dann rauskommt: Siehe Rechtspflegerforum/BerH

    @ A.U.

    Ich glaube, damit war unser Kollege gemeint.




    Als Nachtrag:

    Ja, ich hatte im Vor-Beitrag b-g-f gemeint, dessen Ausdrucksform ich in seinem angesprochenen Beitrag unpassend fand. Im Übrigen hatte ich ja bereits geäußert, dass man in Bezug auf die Frage, wann der BerH-Antrag zu unterzeichnen, offenbar verschiedene Meinungen vertreten kann. Warum man (wer eigentlich?) dann an den gerichtlichen Entscheidungen verzweifeln kann, versteh ich dann aber nicht. Es dürfte den Anwälten doch nun bekannt sein, dass die Gerichte - je nach Besetzung - der einen oder der anderen Auffassung zuneigen. Darauf muß man (die RA) sich eben einstellen oder ggfs. die Sache in die Beschwerdeinstanz bringen. So ist das nunmal mit dem und im deutschen Recht. Vielleicht hilft es gelegentlich anzuerkennen, dass eben auch die Gegenmeinung nicht ganz von der Hand zu weisen ist. Das muss - neben der Anwaltschaft - auch der antragstellende Bürger letztlich akzeptieren. Im Übrigen hat sich das BVerfG in seiner Entscheidung v. 16.01.2008 - wie im Forum bereits schon einmal angedeutet wurde - sehr wohl mit der Materie genauer befasst. Hier ein Zitat:

    "Im Hinblick auf die bei dieser Auslegung des § 4 Abs. 2 Satz 4 BerHG sowie des § 7 BerHG gebotene Abfolge des Beratungshilfegeschehens ist es ...vertretbar, auch die Ausfüllung und Unterzeichnung des Formulars vor der anwaltlichen Beratung zu verlangen..."

    Wenn b-g-f meint, es sei peinlich, diese Aussage oder die gesamte Entscheidung des BVerfG in die amtsgerichtlichen Entscheidungen mit einzubeziehen, ist das - für mich jedenfalls - nicht nachvollziehbar.

  • Kimi manchmal verzweifelt man aber an Entscheidungen der Gerichte. Weil man gebetsmühlenartig manche Dinge wiederholt und das Gericht diese einfach nicht zur Kenntnis nehmen will. Und dann ist man als Anwalt frustriert und was dann rauskommt: Siehe Rechtspflegerforum/BerH



    Wenn wir irgendwann wieder dazu übergehen, die abschließenden Entscheidungen der Gerichte zu akzeptieren und vor allem zu respektieren, wird's vielleicht leichter.
    Recht haben und Recht kriegen ist nicht dasselbe!

  • Und mit diesem Post können wir ja dann alle ganz friedlich zum Ausgangsthema zurückkehren.

    Contenance, meine Damen und Herren! Und alle zusammen:

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    li_li (Mod)

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • @ li_li:

    Mit Deiner Genehmigung vielleicht eine kleine Anmerkung: Ich meinte Fälle, wo bestimmte Sachen eben nicht gewürdigt werden. Ich habe in einer PKH-Sache jetzt das dritte Mal Beschwerde gegen den Beschluss des Richters eingelegt. So etwas läßt einen verzweifeln. Unterschiedlicher Meinung kann man immer sein, aber oft verstehen mich die Gerichte nicht. Und das löst Frust aus

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."



  • Mit Deiner Genehmigung vielleicht eine kleine Anmerkung: Ich meinte Fälle, wo bestimmte Sachen eben nicht gewürdigt werden. Ich habe in einer PKH-Sache jetzt das dritte Mal Beschwerde gegen den Beschluss des Richters eingelegt. So etwas läßt einen verzweifeln. Unterschiedlicher Meinung kann man immer sein, aber oft verstehen mich die Gerichte nicht. Und das löst Frust aus


    Liebe Gegs, das ist sehr, sehr gut nachvollziehbar. Ich verstehe auch deinen Frust diesbezüglich.
    Aber es kann trotzdem nicht angehen, wie bgf sich über uns Rpfl. äußert. "Zum Gespött freigeben" oder so ähnlich. Ja, wir sind keine Volljuristen, aber in bestimmten Gebieten wahrscheinlich besser ausgebildet als so einige Nicht-Fachanwälte. Ich denk da mal an Erbschaftssachen.....:unschuldi
    Es macht mich traurig, wenn sich jemand so äußert. Warum ist er dann hier? Um Anekdoten für das RA-Fachforum zu sammeln, damit sie sich dort über "uns" auf die Schenkel klopfen? Das ist sehr, sehr unfair.
    Ich hab bewusst in den letzten Tagen nichts mehr geschrieben, obwohl es um meine Sache ging. Ich mag dieses Draufhauen nicht.
    Logisch, dass RA'e und Rpfl. das aus anderen Sichtweisen betrachten. Ich würde es eher als Chance sehen wollen, die verschiedenen Standpunkte besser verstehen zu können, als gleich die verbale Keule auszupacken.
    Schade drum.....

    Zur Sache:
    Ich werde den RA anrufen und ihm sagen, dass ich die Augen zudrücke, auch die Hühneraugen;) , aber so etwas nie wieder passieren darf. dass ich es Mist finde, dass er versucht, mich für blöd zu verkaufen. Dann lieber ehrlich sein und zugeben; Mist, verpasst gleich unterschreiben zu lassen.
    Aber wie heißt es so schön? Ehrlich sitzt am längsten. :teufel:

    Ein schönes Wochenenden für ALLE!!!!!

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Ich mag dieses Draufhauen nicht.
    Logisch, dass RA'e und Rpfl. das aus anderen Sichtweisen betrachten. Ich würde es eher als Chance sehen wollen, die verschiedenen Standpunkte besser verstehen zu können, als gleich die verbale Keule auszupacken.
    Schade drum.....


    das gilt genauso so lange, wie es Dich (einen Rechtspfleger) betrifft; diesen einwand hast du nämlich nicht erhoben, als es darum ging, dss RAs ja mehr oder weniger sowieso immer nur lügen und per se nicht glaubwürdig sind.
    Du hast auch jetzt wenig Probleme damit, dem RA auch noch persönlich zu sagen, dass Du ihm Schummelei unterstellst und Du findest es auch noch ok, ihm gönnerhaft zu sagen, dass Du beide Augen noch mal zudrückst; da werden Stafanzeigen vorgeschlagen usw - hat wenig davon, einen anderen Standpunkt zu verstehen, oder? DAS ist immer ok. Aber wehe, es betrifft einen selbst.

    Der ganze Sachverhalt (inkl. der Anhörung des Asts) gibt nun wirklich wenig her für vorsätzliche Betrugsabsicht und ich habe weiter oben versucht, mal aufzuzeigen, warum mitunter das Datum deutlich weit hinter dem ersten Schriftsatz liegt. Dieser Ast kann Dir noch nicht mal sagen, wann er unterschreiben hat - aber Deine Meinung bleibt unverändert dieselbe. Und da ist kein Wort davon, dass man auch den Standpunkt des anderen...das man Haudrauf nicht mag...

  • [Blockierte Grafik: http://www.world-of-smilies.com/wos_schilder/wosschilder940.gif] Und ich denke, nu ist mal genug!


    All: Wenn eine sachliche Diskussion hier nicht möglich ist, können auch mal wieder die Karten bemüht werden!


    li_li (Mod)

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