Rechtsnachfolgeklausel bei abquittiertem Titel

  • Die Frage hatte ich gestern bereits ins Forum Zivilrecht eingestellt, da kam aber keine Antwort. Weil es aber eigentlich ein Zwangsversteigerungsverfahren betrifft, möchte ich sie hier nochmals stellen:
    Vorgelegt wurde mir eine notarielle Grundschuldbestellungsurkunde mit Rechtsnachfolgeklausel des Notars, die aufgrund einer Abtretung der Grundschuld für den neuen Gläubiger erteilt wurde und zwar "vorstehende Grundschuld samt Zinsen seit dem 15.01.1993".
    Dieser Titel enthielt aber bei Erteilung der Klausel bereits einen Zuteilungsvermerk, nach dem in einem früheren Zwangsversteigerungsverfahren eines mitbelasteten Grundstücks auf einen Teil der Zinsen und auch der Hauptsache Beträge zugeteilt wurden.
    Die Grundschuld ist damit insoweit erloschen. Hätte der Notar seine Klausel nicht insoweit einschränken müssen?

  • Hallo,
    ich hatte vor Jahren einen solchen Fall. Der Notar hat sich auf den Standpunkt gestellt, in analoger Anwednung von § 725 wäre diese Formulierung möglich. Gläubiger und Schuldner sind bezeichnet. Aus der Urkunde selbst ergibt sich der restliche Anspruch - es sei denn, in der Klausel wäre der nominelle Grundschuldbetrag genannt.

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