Vergütung Nebenkläger

  • Hallo zusammen,

    habe hier folgendes Problem:
    der Verletzte wurde als NKL zugelassen
    dem Verletzten wurde RA X gem. § 397 a Abs. 1 Nr. 3 StPO als Besitand bestellt - nichts weiter!

    so nun beantragt RA X seine Vergütung aus der Staatskasse und Festsetzung gg. Angeklagten

    kann ich die Vergütung aus der Staatskasse auszahlen? Mein Richter ist der Meinung, dass in einer "Bestellung" nach Absatz 1 die Beiordnung enthalten ist...?!leider finde ich jedoch nichts dazu

  • Klasse 1.000 Dank...:)
    wenn der NKL-Vertreter nun aber auch die Festsetzung gegen den Angeklagten will, dann rechne ich ja die aus der Staatskasse ausbezahlte Vergütung auf diese an- wie in Zivil- und vermindere den Erstattungsanspruch, oder?

  • Klasse 1.000 Dank...:)
    wenn der NKL-Vertreter nun aber auch die Festsetzung gegen den Angeklagten will, dann rechne ich ja die aus der Staatskasse ausbezahlte Vergütung auf diese an- wie in Zivil- und vermindere den Erstattungsanspruch, oder?

    Jepp.

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • hach mein Gehirn ist ein Sieb...also muss ich auch den Übergang auf die Staatskasse dann in dem Beschluss feststellen, oder?

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