P-Konto wieder (zurück-) umstellen auf normales Konto

  • Hallo,

    ich hatte schon genau den Fall, dass der Schuldner nach wenigen Tagen von selbst darauf gekommen ist, dass er - gerade im Falle einer Gehaltserhöhung mit einem P- Konto schlechter dran war und hat sein Konto schnell wieder rückumgewandelt. Wir haben darauf hin komplett neue Beschlüsse gefasst. Wenn die Bank die Umwandlung hin und her mitmacht, können wir ihm ja schlecht nach geltender Gesetzeslage den Kontenschutz verwehren. Denn leider hat er ja nun einmal derzeit noch die Wahl zwsichen § 850 k und § 850 l.

    Zum Thema "Monatsanfangsproblem" hätte ich noch eine Frage an den Banker.
    Warum müssen die Banken eigentlich alle betroffenen Schuldner an die Amtsgerichte verweisen? Auf der Seite des BMJ gibt es unter der Rubrik FAQ zum Thema P- Konto eine eindeutige Erklärung und Empfehlung, dass die Banken das am Ende des Monats für den kommenden Monat überwiesenen Betrag (zB Rente oder Sozialleistungen) auf den kommenden Monat zu übertragen haben / Anzurechnen haben, da eindeutig sei, dass die Leistungen ja für den kommenden Monat bestimmt seien.
    Im letzten Absatz heisst es da in der Empfehlung, dass sich Bankkunden, deren Bank sich nicht so verhält, an das AG wenden soll, um einen Antrag nach § 765 zu stellen. Und schwups landen alle betroffenen bei uns. Warum sind die Banken eigentlich nicht in der Lage so etwas auch sinnvoll und zur Vermeidung von unnötigem Mehraufwand selbst so zu entscheiden und Verantwortung zu übernehmen? Hauptsache, das Gericht macht nen Beschluss, auf dem eine Unterschrift ist. Hauptsache nicht selbst den schwarzen Peter haben. So ähnlich drückte sich kürzlich ein Mitarbeiter einer großen Bank aus: "Wenn ich mal in Rente gehe, dann will ich nicht noch einen Schadensfall an der Backe haben, ". Sehr nett.



  • Zum Thema "Monatsanfangsproblem" hätte ich noch eine Frage an den Banker.
    Warum müssen die Banken eigentlich alle betroffenen Schuldner an die Amtsgerichte verweisen? Auf der Seite des BMJ gibt es unter der Rubrik FAQ zum Thema P- Konto eine eindeutige Erklärung und Empfehlung, dass die Banken das am Ende des Monats für den kommenden Monat überwiesenen Betrag (zB Rente oder Sozialleistungen) auf den kommenden Monat zu übertragen haben / Anzurechnen haben, da eindeutig sei, dass die Leistungen ja für den kommenden Monat bestimmt seien.
    Im letzten Absatz heisst es da in der Empfehlung, dass sich Bankkunden, deren Bank sich nicht so verhält, an das AG wenden soll, um einen Antrag nach § 765 zu stellen. Und schwups landen alle betroffenen bei uns. Warum sind die Banken eigentlich nicht in der Lage so etwas auch sinnvoll und zur Vermeidung von unnötigem Mehraufwand selbst so zu entscheiden und Verantwortung zu übernehmen? Hauptsache, das Gericht macht nen Beschluss, auf dem eine Unterschrift ist. Hauptsache nicht selbst den schwarzen Peter haben. So ähnlich drückte sich kürzlich ein Mitarbeiter einer großen Bank aus: "Wenn ich mal in Rente gehe, dann will ich nicht noch einen Schadensfall an der Backe haben, ". Sehr nett.

    Das BMJ sagt viel. Auch z.B.:

    Außerdem kommt es künftig auf die Art der Einkünfte (Arbeitslohn, Sozialleistungen, Steuererstattungen etc.) und auf den Zeitpunkt des Zahlungseingangs nicht mehr an. (Pkt. 13 FAQ)

    Warum die Banken im Zweifel auf einen Beschluss bestehen?

    BVerfG, Beschluss vom 17. 6. 2002 - 1 BvL 9/ 01
    Zudem biete das gerichtliche Pfändungsschutzverfahren eine höhere Gewähr dafür, dass dem Schuldner nur der ihm tatsächlich zutreffende unpfändbare Teil des Kontoguthabens belassen werde.

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