Hallo alle zusammen!
Ich hätte mal eine Frage zum P-Konto:
Ein Kunde hat eine bestehende Pfändung.
Ein Freigabebeschluss des AG lag vor.
Er hat sein Konto in ein P-Konto gewandelt.
Soweit so gut.
Wegen der Monatsultimoproblematik möchte er jetzt jedoch den Weg wieder zurück gehen und sein P-Konto in ein normales Konto umwandeln.
Als Bank können wir ihm die Rückwandlung des Kontos ja wohl nicht verweigern...oder?
Aber wie sieht es denn mit dem Pfändungsschutz aus??
Laut unseren Schulungen soll der Weg des P-Kontos doch eine "Einbahnstrasse" sein, was den Pfändungsschutz betrifft.
Was würde denn bei einer Rückwandlung passieren?
Lebt der Beschluss des AG wieder auf?
Hat der Kunde eingehende Sozialleistungen frei (2 Wochen)?
Oder steht er ganz ohne Pfändungsschutz da?
Ich weiss, die ganze Sache ist ab 01.01.2012 sowieso hinfällig, aber der Kunde ist momentan etwas uneinsichtig diesbezüglich.
Wie seht Ihr die Rechtslage?