Folgendes Problem:
Über das Vermögen des Ehemannes wird eine IN-Verfahren eröffnet.
Über das Vermögen der Ehefrau wird ein IK-Verfahren eröffnet.
Das Grundstück, das jedem der Schuldner zu je 1/2 Eigentumsanteil gehört, ist belastet mit Lasten für jeden Schuldner.
Das Gericht hat in beiden Verfahren - also auch explizit im IK-Verfahren (!) - das Grundbuchamt um Eintragung des Insolvenzvermerks ersucht.
Die Eintragung im IK-Verfahren ist hier völlig üblich. Meine grundsätzlich Frage ist: Warum wird sowas im IK-Verfahren eigentlich eingetragen? Der Treuhänder darf das Grundstück, da es belastet ist, doch gar nicht in die Masse nehmen oder gar verwerten?
Im konkreten Falle wurde das Grundstück jetzt sowohl durch Treuhänder - obgleich gar nicht möglich - als auch Verwalter (weil in Personalunion) verkauft und zu jeder Masse ein Betrag gezogen. Die Bank fand das überaus nett und hat entsprechend zugestimmt. Eigentlich hätte die Bank die eine Hälfte verkaufen müssen, der Verwalter die andere Hälfte, wenn es ganz korrekt verlaufen wäre.
Jetzt lautet die Frage des Gerichts im IK-Verfahren, ob der TH die Löschung des Insolvenzvermerks beantragt hätte. Wer ist denn nun für die Löschung des - m. E. gar nicht rechtens - eingetragenen Vermerks zuständig?
Nein, ich will gar keinen "wir-drehen-uns-im-Kreis"-Thread eröfnen. Mir geht es speziell um die Frage, wieso überhaupt eine Eintragung des Vermerks vom Gericht veranlasst wird, wenn schon ganz offensichtlich Belastungen im Grundbuch stehen. Ich habe hier immer die entsprechenden Eintragungen, sobald ein Grundbuch auch nur ansatzweise in der Akte auftaucht, auch wenn es sich um IK-Verfahren handelt. Ausnahmslos immer!
Und bei der Auseinandersetzung mit dem Thema Grundbuch und Inso stehe ich ganz am Anfang.