In der letzten Zeit kommt es immer häufiger vor, dass die Polizei hier anruft und mir Gegenstände von Erblassern übergeben will, die erst vor einigen Tagen verstorben sind und nahe Angehörige haben.
Es handelt sich dabei meist um die Sachen, die die Personen am Leibe getragen haben (Schlüssel, Geld, Ausweis etc.). Bei dem Geld verweise ich sie immer auf die Hinterlegungsstelle. Die anderen Sachen nehme ich nicht entgegen und verweise auf die Verwandten, die nur einen Erbschein beantragen müssen und denen dann die Sachen ausgehändigt werden können.
Die Polizei verweist dagegen auf andere Nachlassgerichte, die in entsprechenden Fällen die Sachen annehmen. Gerichte aus meinem Landgerichtsbezirk handeln aber so wie ich.
Mich würde interessieren wie ihr das handhabt.
Nach meiner Meinung besteht 1. kein Sicherungsbedürfnis und 2. keine unbekannten Erben...warum sollten wir da tätig werden?
Ärger mit der Polizei (Annahme von Gegenständen des Erblassers?)
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Franzi1808 -
13. Januar 2011 um 11:16
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Mach ich so wie du.
Ggf. kann der Ausweis bei der Meldestelle abgegeben werden, der Schlüssel beim Vermieter etc.
Wenn natürlich Angehörige bekannt sind, wird das an diese übergeben.
Ich nehme hier gar nichts an. Ich hab ja keine Aservatenkammer. Wo mit dem ganzen Zeug hin, wenn es keine Erben gibt?
Das hat nichts mit der Sicherung des Nachlasses zu tun.
Geld wird hinterlegt und gut ist. -
Wenn keine Erben bekannt sein sollten, was in den Fällen, in denen die Polizei die Leiche findet, ja öfters vorkommt, verweise ich die Polizei an das Ordnungsamt. Dieses muss ja dann die Beerdigung organisieren und durchsucht auch vorher die Wohnung.
Annehmen würde ich auch nichts (ausser zu hinterlegendem Geld). Dabei ist aber zu beachten, dass bei einer Beerdigung durch das Ordnungsamt diese die vorhandenen Gelder für die Beerdigungskosten heranzieht. Meistens bleibt dann nichts mehr übrig. -
Hier auch wie in #3.
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Die Diskussion bei der Sicherstellung zur Gefahrenabwehr durch die Polizei hatten wir im Hinterlegungsforum auch gerade. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Verwahrung und Herausgabe der sichergestellten Gegenstände durch die Verwahrstellen bei der Polizei/ Kommune/ Ordnungsamt (wenn kein Straf(er)mittlungsverfahren anhängig ist) für jedes BL geregelt sind, wenn es auch etwas mühselig ist, sich diese samt dazu gehörigen Ausführungsbestimmungen herauszusuchen.
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…-erw%C3%BCnscht
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