Hallo,
ich (Rpfl beim AG/Jugendstrafsachen) hoffe ihr könnt mir vielleicht weiter helfen. Habe einen Strafbefehl mit Anordnung einer Geldstrafe 20 TS a 10,00 € (200)gegen Jugendlichen. Raten sollen monatlich in Höhe von 20,00 € gezahlt werden.
Muss ich bei meiner Volsllstreckungseinleitung irgendwas besonderes beachten? Hatte sonst immer nur Auflagen etc. zu vollstrecken...
Gruß
Geldstrafenvollstreckung beim Amtsgericht
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Hanna1405 -
14. Januar 2011 um 10:31
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Ja, dass Du nicht zuständug bist!!! Hier vollstreckt die StA, da Erwachsenenstrafrecht Anwendung gefunden hat.
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Gut zu wissen. Fand das nämlich auch schon komisch. Daneben ist ein Fahrverbot verhängt worden. Muss ich die ganze Sache der StA zur Vollstreckung weiter geben?
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durch einen Beschluss oder reicht eine Abgabenverfügung wegen Anwendung des Erwachsenenstrafrechts?
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Weder noch, mit der normalen Rechtskraft-Verfügung des UdG, der auch für das Ganze zuständig ist.
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