Alles anzeigeneben,
deshalb hat mich ja die Formulierung unter #1 ins n gebracht
oder steh ich aufm schlauch?
cam
Naja, das war eben der Antrag und nach einigem Nachlesen und Suchen wird man mit der Zeit schlauer.
Alles anzeigeneben,
deshalb hat mich ja die Formulierung unter #1 ins n gebracht
oder steh ich aufm schlauch?
cam
Naja, das war eben der Antrag und nach einigem Nachlesen und Suchen wird man mit der Zeit schlauer.
Aber er hat die Leistung für die Beratung erbracht und die darf er sich bezahlen lassen.
aber doch nicht vom Insolvenzschuldner
wer in solcher Situ als RA ohne Vorschuss tätig wird, hat die Situ nicht verstanden. Wobei beim Vorschuss schon auf "Fälligkeiten" zu achten ist, um die Sache noch unter Bargeschäftsdekckung zu packen.
Hallo Rainer,
blättere gerade die neue ZinsO durch. da bin ich über Heinz Hansens, RVGreport 2010, 443 gestossen. Der Aufsatz soll sich wohl mit den Anwaltsgebühren im Insolvenzeröffnungsverfahren auseinandersetzen. da Herr Hansens ja so'n bißchen der Gebührenpapst ist, vielleicht kannste aus dem Aufsatz etwas heraussaugen.
Hallo Rainer,
blättere gerade die neue ZinsO durch. da bin ich über Heinz Hansens, RVGreport 2010, 443 gestossen. Der Aufsatz soll sich wohl mit den Anwaltsgebühren im Insolvenzeröffnungsverfahren auseinandersetzen. da Herr Hansens ja so'n bißchen der Gebührenpapst ist, vielleicht kannste aus dem Aufsatz etwas heraussaugen.
Was verstehst Du unter "neuer" ZinsO? Welche Ausgabe denn?
Hallo Rainer,
blättere gerade die neue ZinsO durch. da bin ich über Heinz Hansens, RVGreport 2010, 443 gestossen. Der Aufsatz soll sich wohl mit den Anwaltsgebühren im Insolvenzeröffnungsverfahren auseinandersetzen. da Herr Hansens ja so'n bißchen der Gebührenpapst ist, vielleicht kannste aus dem Aufsatz etwas heraussaugen.
Was verstehst Du unter "neuer" ZinsO? Welche Ausgabe denn?
Achso, Nr. 3. Aber da ist nur ein Literaturhinweis. Den vollständigen Aufsatz mußt Du Dir wohl in einer Gerichtsbiblio besorgen.
Achso, Nr. 3. Aber da ist nur ein Literaturhinweis. Den vollständigen Aufsatz mußt Du Dir wohl in einer Gerichtsbiblio besorgen.
Ok, danke, aber bis ich die bekomme.....
Achso, Nr. 3. Aber da ist nur ein Literaturhinweis. Den vollständigen Aufsatz mußt Du Dir wohl in einer Gerichtsbiblio besorgen.
Ok, danke, aber bis ich die bekomme.....
Naja, vielleicht bekommste das in Eurer LG-Bibliothek. Wenn die die Zeitschrift haben, geht das ganz schnell. geheimtipp ist auch immer die Bibliothek des BGH. Die haben alles und sind auch sehr nett und schnell. Ich schicke Dir mal deren Telefonnummer.
Naja, vielleicht bekommste das in Eurer LG-Bibliothek. Wenn die die Zeitschrift haben, geht das ganz schnell. geheimtipp ist auch immer die Bibliothek des BGH. Die haben alles und sind auch sehr nett und schnell. Ich schicke Dir mal deren Telefonnummer.
Super Tipp. Danke!!!
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