Anspruch VU gg. Zeugen wg. Säumnis?

  • Hallo zusammen,
    Bin neu hier, (vor kurzem nach Rückkehr aus der Elternzeit in die Strafabteilung verfrachtet worden - ohne zu wissen, was ich hier eigentlich tue :gruebel:) und bräuchte mal Hilfe bei folgendem Sachverhalt:

    Strafverfahren, Beschuldigter ist anwaltlich vertreten (Pflichtverteidiger), 3 Verhandlungstermine.
    Beschuldigter wird teilweise verurteilt, es ergeht Kostenrechnung, dagegen wird Beschwerde eingelegt, mit der Begründung, der Teilfreispruch sei nicht berücksichtigt. Es wird viel hin und her diskutiert darüber, ob die Kostentragungspflicht des VU bei Voll-Verurteilung nun die gleiche gewesen wäre (Gericht) oder nicht (Anwalt)...

    Irgendwann im Beschwerdeverfahren fällt dem RA dann ein, dass ja der letzte Termin nur nötig war, weil ein Zeuge unentschuldigt fehlte. Diesem war dann auch ein Ordnungsgeld auferlegt worden, sowie die Kosten, die durch das Ausbleiben verursacht wurden.

    Letztendlich nimmt der RA die Beschwerde zurück, nach dem Hinweis des Beschwerdegerichts, bezüglich der Gerichtskosten sei die Abrechnung o.k. (der zusätzliche Termin ändere nichts an den Gerichtskosten), er könne sich aber die notwendigen Auslagen des Mandanten für den letzten Termin im Festsetzungsverfahren vom säumigen Zeugen holen. Diese seien auch von den im O-Geld-Beschluss genannten Kosten erfasst.

    Das Beschwerdegericht verfügt nunmehr Vorlage an RPfl d. AG, m.d.B ... das Kostenfestsetzungsverfahren durchzuführen :confused:

    Nun sitze ich hier...
    -zum einen hab ich gar keinen Festsetzungsantrag (ich kann doch nicht die Beschwerdeschrift als solchen sehen???)

    -zum anderen stellt sich mir die Frage, ob die notwendigen Auslagen tatsächlich vom O-Geld-Beschluss erfasst sind :confused: und ich dem RA wenigstens die Terminsgebühr + Mwst. gg. den Zeugen festsetzen könnte...

    kann mir jemand helfen?
    Danke

    Die Wahrheit geht manchmal unter, aber sie ertrinkt nicht.
    (Ungarisches Sprichwort)

  • Danke, das bringt mich schon mal weiter (ich brauch nen StPO-Kommentar...)
    Dann schreib ich dem RA jetzt mal, dass ich nen KFA brauche und schau dann, was er festgesetzt haben will...

    Die Wahrheit geht manchmal unter, aber sie ertrinkt nicht.
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