Unterhaltsklage nach Insolvenzeröffnung

  • Hallo,
    wie wird mit einer neuen Unterhaltsklage Kind u. Ex-Frau verfahren, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhoben wurde, verfahren. Diese befindet sich zur Zeit in der PKH-Prüfungsphase. Bei Erhebung der Klage war von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nichts bekannt.

    stoner36

  • Ich kann nicht für Familiengericht sprechen, aber ich sehe kein Problem mit der Durchführung des Verfahrens, ausser es soll rückständiger Unterhalt von vor Insovlenzeröffnung geltend gemacht werden, dieser ist nämlich zur Tabelle anzumelden. Laufender Unterhalt als solcher nimmt ja nicht am Insolvenzverfahren durch Zuteilung teil. Damit dürfte sich laufender Unterhalt auch im Insolvenzverfahren geltend machen können.

    Wie das rein materiell aussieht, ob der Schuldner und Beklagte als leistungsfähig anzusehen ist, nun, das ist Sache des Familiengerichts.

    Ich denke, das Verfahren ist ganz regulär gegen den Insolvenzschuldner ohne weitere Beteiligung des IV/TH durchzuführen, mit der Einschränkung hinsichtlich der Rückstände.

  • Die Klage wurde nach Insolvenzeröffnung erhoben. Damit kann schon vom Zeitablauf keine Unterbrechung eintreten. Desweiteren ist die Insolvenzmasse nicht betroffen. Den regulär pfändbaren Betrag bekommt der Unterhaltsgläubiger im Insolvenzverfahren nicht, er ist mit seinen Ansprüchen auf den Bereich zu verweisen, der den normalen Gläubiger nicht zusteht und dieser ansonsten unpfändbare Bereich ist nicht Insolvenzmasse.

    § 240 ZPO findet daher hier keine Anwendung.

  • @ Cano: Meine Rede.

    @ stoner36: Fortgang des Verfahrens wäre auch von allgemeinen Interesse, jetzt soll hier nicht gleich die Entscheidung eingestellt werden, aber ob PKH gewährt wurde oder abgewisen.

  • Das Verfahren ist im PKH-Prüfungsverfahren. Hier hat der Schuldner dem Gericht im PKH-Prüfungsverfahren mitgeteilt, dass er Insolvenz eröffnet hat und deswegen meint er, das Verfahren müsse nicht weiter geführt werden. Das Gericht hat uns die ganze Sache zur Stellungnahme geschickt. Der Antrag und klage wurden im September eingereicht, am 21.08. wurde Insolvenz eröffnet und wir wußten bei Einreichung nichts von IE. M. E. müssen wir unseren PKH-Antrag wegen des Rückstandes zurcknehmen bzw. auf Unterbrechung hinweisen und wegen des laufenden Unterhalts läuft das Verfahren weiter. In der Kommentierung habe ich für das PKH-Stadium allerdings nichts gefunden. Morgen läuft dummerweise die Frist ab und ich stehe ziemlich auf dem Schlauch

  • Hört sich eigentlich nicht schlecht an.

    Will heissen das Vorgehen, nicht der Fristablauf oder auf dem Schlauch stehen.

    Für die Rückstände greift aber die Unterbrechung nicht, Klage ist m.A. unzulässig, da Schuldner für Insolvenzforderungn nicht mehr beklagt werden kann.
    Ansonsten wegen laufendem Unterhalt weiter betreiben.

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