Hallo,
ich habe gerade das Vereinsregister übernommen und sitze hier nun relativ ahnungslos allein mit meinen Akten!
Heute kam ein Antrag auf Neueintragung. Mir ist nicht ganz klar, inwieweit ich die Satzung zu prüfen habe, alle muss- bzw. soll-Vorschriften sind enthalten - aber was ist mit dem Rest (6 Seiten) ??? Es gibt z.B. folgende Bestimmungen:
§ 6 Die Organe des Vereins sind der Vorstand, der Ausschuss, die Mitgliederversammlung.
§ 7 Vorstand im Sinne des § 26 sind der 1. und der 2. Vorsitzende....
§ 8 Der Ausschuss besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und Beisitzern. Der Ausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand zu beraten und zu unterstützen...
Kann man das so lassen??
Satzung
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mopsfan -
2. November 2006 um 17:21
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Sende mir Deine mail als p.n. und ich schick dir das Prüfungsblatt. Schaus mir auch gerne mal an. Morgen na klar
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@mopsfan
Hallo Ba.-Wü.-Kollegin!Wissenswertes zum eingetragenen Verein oder Merkblatt.
Ansonsten schicke ich dir auch gerne per PN eine Mustersatzung sowie das Merkblatt zur Neugründung eines Vereins zu!
Grüßle, VIP
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Und ansonsten nicht scheuen, hier zu fragen. Hier gibt es einige Vereinsrechtler...
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Hallo, ich habe viele Jahre im VR gearbeitet- zudem eines der größten in Deutschland
Hast du Antworten gefunden? Soweit bei den Muss - und auch bei den Soll-Vorschriften Mängel in der Satzung sind, musst du ne Zwvfg. machen. Beim Vorstand ist wichtig, dass sich dessen Zusammensetzung genau ergibt und die Vertretungsregelung - es darf grundsätzlich kein VO-Mitglied von der Vertretung ausgeschlossen sein. Also solange die als Vorstand gem.§ 26 BGB Aufgeführten i r g e n d w i e vertreten können , ist alles ok! -
Vielen Dank und Grüßle zurück!!
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