Widerrufsbeschluss rechtskräftig, VU hat unbekannten Aufenthalt

  • Hallo,
    habe jetzt folgende Sache vorliegen und weiß leider nicht weiter:
    -Bewährungsbeschluss wurde widerrufen.
    -Da VU unbekannten Aufenthalt wurde dieser Beschluss öffentlich zugestellt.
    -Nunmehr ist der Beschluss rechtskräftig und ich muss die Einleitung der Vollstreckung machen (Einheitsjugendstrafe 9 Mo).
    Meine Frage nun:
    -eine Ladung an den VU ist ja nicht möglich, weil er ja unb. Aufenthalt ist. Soll ich dann sofort einen Haftbefehl erlassen zum Strafantritt?
    -Wie ist das mit dem Aufnahmeersuchen an die JVA?
    -Muss ich irgendwas beachten?

    Gruß und danke schonmal für alle Antworten...

  • Du schreibst den VU zur Festnahme aus. Wenn der irgendwann aufgegriffen wird, bekommst du eine Festnahmeanzeige mit Angabe der Einlieferungs-JVA. Dort schickst du dann das AE hin.

    Ein besonderes Augenmerk musst du noch auf § 33a StPO legen. D.h. sobald der VU in der JVA sitzt muss das Bew-Heft wieder zum zuständigen Gericht, damit das rechtliche Gehör gewährt werden kann.

  • Könnte die Verfügung so aussehen:

    1. Vermerk:

    Da der Verurteilte unbekannten Aufenthalts ist, ist die weitere Vollstreckung mittels Vollstreckungshaftbefehl einzuleiten/durchzuführen.

    3. Haftbefehl wie Aufnahmeersuchen ausfertigen

    4. Urschriftlich mit Akten und den Ausfertigungen zu 3.

    der StA...zur Fahndung übersandt, mit der Bitte
    - Ausschreibung zur Festnahme
    zu veranlassen.

    Um Mitfahndung der Polizei in ...wird gebeten.

    5. Die Strafe verjährt nach Lage der Akten am ...§ 79 StGB.


    Wäre das so ok? Oder muss ich den HB nicht machen?

  • Wir schicken immer, sobald der VU festgenommen worden ist, mit dem AE auch eine Ausfertigung des Widerrufs und eine entsprechende Belehrung über § 33 a StPO mit an die JVA zur Aushändigung an den VU - siehe auch § 29 III StrVollstrO. Dort ist das Vorgehen genau beschrieben.
    Damit es nicht vergessen geht, kommt ein entsprechender Hinweis "§ 29 StrVollstrO beachten!" vorne rot auf den Aktendeckel des VH.

  • Hallo,

    ich habe den Fall nun das erste Mal und habe den Thread gefunden, über 2 Dinge bin ich allerdings noch gestolpert zum einen in der Beispielsverfügung, dass auch das Aufnahmeersuchen gefertigt werden soll, dies ist doch erst nach der Festnahme möglich wenn ich weiß wohin ich dieses überhaupt richten muss oder?
    Und danach im Beitrag von Dirk der Zusatz "mit entsprechender Ermächtigung des Richters" warum ist diese notwendig?

    Schonmal danke :)

  • Hallo,

    ich habe den Fall nun das erste Mal und habe den Thread gefunden, über 2 Dinge bin ich allerdings noch gestolpert zum einen in der Beispielsverfügung, dass auch das Aufnahmeersuchen gefertigt werden soll, dies ist doch erst nach der Festnahme möglich wenn ich weiß wohin ich dieses überhaupt richten muss oder?
    Und danach im Beitrag von Dirk der Zusatz "mit entsprechender Ermächtigung des Richters" warum ist diese notwendig?

    Schonmal danke :)


    Ich fertige das AE erst nach erfolgter Festnahme. Bei einer Jugendstrafe ist der Richter der Vollstreckungsleiter. Er muss Dir die Vollstreckung übertragen.

  • Guten Morgen zusammen,

    wird das Feld "Bezeichnung der JVA" im Haftbefehl und der Zusatz "Da er sich auf die ergangene Strafantrittsladung nicht gestellt hat, ist er zu verhaften und in die oben bezeichnete JVA einzuliefern" entfernt? Denn die JVA weiß ich nicht und der Zusatz stimmt ja nicht, da er unbekannten Aufenthaltes ist.

    Muss der Haftbefehl zwingend erlassen werden oder reicht die Ausschreibung zur Festnahme aus?

    Vielen Dank vorab! :)

  • wird das Feld "Bezeichnung der JVA" im Haftbefehl und der Zusatz "Da er sich auf die ergangene Strafantrittsladung nicht gestellt hat, ist er zu verhaften und in die oben bezeichnete JVA einzuliefern" entfernt? Denn die JVA weiß ich nicht und der Zusatz stimmt ja nicht, da er unbekannten Aufenthaltes ist.

    Bei Bezeichnung der JVA wird "nächstgelegene JVA" eingetragen und der Zusatz wird entweder auf "ist flüchtig" oder auf "hat sich der Strafvollstreckung entzogen" umgeändert.

  • wird das Feld "Bezeichnung der JVA" im Haftbefehl und der Zusatz "Da er sich auf die ergangene Strafantrittsladung nicht gestellt hat, ist er zu verhaften und in die oben bezeichnete JVA einzuliefern" entfernt? Denn die JVA weiß ich nicht und der Zusatz stimmt ja nicht, da er unbekannten Aufenthaltes ist.

    Bei Bezeichnung der JVA wird "nächstgelegene JVA" eingetragen und der Zusatz wird entweder auf "ist flüchtig" oder auf "hat sich der Strafvollstreckung entzogen" umgeändert.

    Vielen Dank! Ich war nur verunsichert, weil der Inhalt des Haftbefehls nicht so passte.

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