Nachlass, Wohnung, niemand zuständig?

  • Habe folgendes Problem:

    Ich vertrete eine WEG. Dort gibt es ein Wohnung, die einem Verstorbenen gehört. Dieser steht noch im Grundbuch. Verstorben ist man 2005.
    Hausgeld zahlt niemand, so dass die WEG natürlich die Sache geklärt haben will.
    Die Wohnung liegt in Niedersachsen.

    Der Verstorbene lebte in Rheinland-Pfalz. Im Jahr 2005 wurde eine Nachlasspflegschaft bestellt, zwischenzeitlich aber wieder beendet. Nachlassgericht teilte seit 2005 mit, man prüfe, wer Erbe ist. Gleichzeitig lief ein Erbausschlagungsverfahren.

    Es passierte dann nichts mehr.

    Nun bin ich beauftragt, das Problem zu lösen, sprich die Wohnung soll weg bzw. Hausgeld soll gezahlt werden.

    Nun teilt mir dass Nachlassgericht erneut mit, es gebe keine Erben.

    Wann erbet denn nun das Land? Seit 6 Jahren gammelt die Wohnung vor sich hin und keiner kümmert sich. Der Rechtspfleger am Nachlassgericht sagt zwar Rückrufe zu, die erfolgen nie.

    Wie lange dauert es denn bis das Land mal erbt? So ist es doch keine Lösung?

    Einmal editiert, zuletzt von YnoS (26. Januar 2011 um 14:34)

  • Wie lange dauert es denn bis das Land mal erbt? So ist es doch keine Lösung?


    Wenn man sich trotz zahlloser Ausschlagung und mangels Kenntnis evtl. weiterer Erbes nicht zur Feststellung des Fiskuserbrechts durchringen kann (warum auch immer), sollte die WEG als Gläubiger Antrag auf Bestellung eines Nachlasspflegers gem. § 1961 BGB stellen.
    Es muss so oder so was passieren, deshalb verstehe ich nicht warum der Rechtspfleger das aussitzen will (außer er ist Anfang 60).

  • Wahrscheinlich handelte es sich um eine Nachlaßpflegschaft und nicht um eine Nachlaßverwaltung (?).
    Versteh ich jetzt auch nicht, warum der Nachlaßpfleger das Objekt nicht veräussert , Insolvenz eingeleitet oder die Erben bzw. das Fiskuserbrecht festgestellt hat.
    Wenn die Pflegschaft so aufgehoben wurde, wäre das meines Erachtens nicht ganz ok. da das Ziel der Pflegschaft nicht erreicht wurde.

  • JA, war 2005 ne Nachlasspflegschaft angeordnet und ein RA bestellt. Dies wurde 2006 wieder aufgehoben. Seit dem passiert nix....

    Wenn die WEG nun Nachlasspflegschaft beantragt, kostet es sie ja Geld...

  • JA, war 2005 ne Nachlasspflegschaft angeordnet und ein RA bestellt. Dies wurde 2006 wieder aufgehoben. Seit dem passiert nix....

    Wenn die WEG nun Nachlasspflegschaft beantragt, kostet es sie ja Geld...


    nein ! hier ist doch verwertbares Vermögen vorhanden !!!
    Wenn verwertbares Vermögen vorhanden ist, werden Vergütung des Pflegers und Gerichtskosten daraus bezahlt, ansonsten aus der Staatskasse.
    (wird bspw. die Wohnung veräussert, ist es ratsam im Kaufvertrag festzuhalten, dass der Notar zuerst die Vergütung des Pflegers und die GK zu begleichen hat, bevor er den (Rest)Erlös auskehrt.
    Wird Nachlaßinsolvenz eingeleitet, werden Vergütung und Gerichtskosten zum Insolvenzverfahren als bevorrechtigte Forderung angemeldet)
    Ein Vorschuss wrd vom Gläubiger/ Antragsteller nur bei Nachlaßverwaltung erhoben.

  • Ich verstehe auch nicht, weshalb die Pflegschaft aufgehoben wurde.

    Wenn der Rpfl. immer wieder Rückrufe zusagt, diese aber nie erfolgen, wäre das ausnahmsweise mal eine begründete DAB..
    Man will ja ungern Kollegen ansch**, aber irgendwas muss ja geschehen.

    Du könntest natürlich auch eine Nachlasspflegschaft in Niedersachsen anregen - zumindest vor dem FamFG war das möglich, da Gericht der belegenen Sache.
    Vielleicht sind die Kollegen dort schneller.:cool:

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Ich würde erneut einen Antrag auf Nachlasspflegschaft stellen, bei Abweisung oder Nichtreaktion dann aber den Rechtsweg beschreiten.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Den Antrag auf Nachlasspflegschaft dann beim Nachlassgericht in Rheinland-Pfalz stellen?

    Und die Kosten? Die Wohnung ist mittlerweile komplett vergammelt und vermutlich wertlos :(

    Die WEG möchte nicht noch mehr sinnlose Kosten haben. Daher verstehe ich ja nicht, wieso hier das Land noch nicht geerbt hat.

    Erben haben alle ausgeschlagen.

  • Wenn bei mir der Antrag auf Pflegschaft einginge, wäre ruck-zuck das Fiskuserbrecht festgestellt. Um Pflegschaften schlage ich mich nun wirklich nicht und ich schätze, dass das dem Kollegen dort nicht anders gehen wird.




  • Antrag auf Nachlasspflegschaft in Niedersachsen gemäß § 344 Abs. 4 FamFG; die Kosten trägt der Nachlass bzw. bei mittellosem Nachlass die Staatskasse.

    Ansonsten favorisiere ich -als Nachlassgericht- in solchen Konstellationen immer die Fiskusfeststellung (wie Juergen).

  • ok gibts da irgendeinen Vordruck für?

    Oder einfach:

    In der Nachlasssache XY

    beantrage ich die Bestellung eines Nachlasspflegers.

    Begründung:

    Ich vertrete die WEG VCD. Der Erblasser war Eigentümer einer Wohnung am Sitz des angerufenen Gerichts, GRundbuch XYW. DIe WEG macht Hausgeldrückstände in Höhe von x € geltend.

  • Kennt ihr das bei der Feststellung des Fiskuserbrecht auch, daß sich das Verfahren meist noch monatelang in die Länge zieht, weil sich nach der öffentlichen Aufforderung etliche private Erbenermittlungsinstitute melden und darum bitten, zunächst von der Feststellung abzusehen?

    Daher : Wie geht ihr mit diesen Anfragen um? Ignorieren und Fiskuserbrecht feststellen? Akten auf deren Bitten übersenden?...

  • Kennt ihr das bei der Feststellung des Fiskuserbrecht auch, daß sich das Verfahren meist noch monatelang in die Länge zieht, weil sich nach der öffentlichen Aufforderung etliche private Erbenermittlungsinstitute melden und darum bitten, zunächst von der Feststellung abzusehen?

    Daher : Wie geht ihr mit diesen Anfragen um? Ignorieren und Fiskuserbrecht feststellen? Akten auf deren Bitten übersenden?...


    Nein,
    1. bei mir kommt es nicht zur Fiskusfeststellung wenn erhebliches Vermögen vorhanden ist, da dann schon vvorher ein Erbenermittler durch das Nachlaßgericht eingeschaltet wurde.
    2. Fiskusfestellung wäre denkbar in diesem thread-Ausgangsfall, wenn bspw. ein Grundstück nichts mehr wert ist (Altlasten etc.) . Dann schreibe ich doch in die Veröffentlichung rein. Nachlaßwert 0,- € oder 500,- € . Dann gibt es auch keine Fragen.

    Wenn es bei Dir erst im Stadium des Verfahrens nach § 1965 BGB zur Erbenermittlung kommt (reichlich spät) dann musst Du natürlich aussetzen gemäß § 1965 Abs. 2 BGB

  • Ich dachte dabei eher an Fälle, bei dem der Nachlass überschuldet, aber ein Grundstück oder Miteigentumsanteil vorhanden ist und sämtliche Erben der ersten und zweiten Ordnung, evtl. sogar schon dritten Ordnung ausgeschlagen haben.

    Also selbst wenn die Erbenermittlungsinstitute dann weitere Erben ausfindig machen, werden diese ja mit hoher Sicherheit ebenfalls ausschlagen.

  • Wenn bei mir der Antrag auf Pflegschaft einginge, wäre ruck-zuck das Fiskuserbrecht festgestellt. Um Pflegschaften schlage ich mich nun wirklich nicht und ich schätze, dass das dem Kollegen dort nicht anders gehen wird.




    Sorry, aber ob eine Pflegschaft angeordnet wird oder nicht, mag zwar in gewissem Maße eine Ermessenssache sein, aber es kann nicht sein, dass man ohne weitere Recherchen einfach so Fiskus feststellt. OK, ich bin ein Freund von Pflegschaften, das wisst ihr ja:D

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  • Ich dachte dabei eher an Fälle, bei dem der Nachlass überschuldet, aber ein Grundstück oder Miteigentumsanteil vorhanden ist und sämtliche Erben der ersten und zweiten Ordnung, evtl. sogar schon dritten Ordnung ausgeschlagen haben.

    Also selbst wenn die Erbenermittlungsinstitute dann weitere Erben ausfindig machen, werden diese ja mit hoher Sicherheit ebenfalls ausschlagen.



    Wenn der NL überschuldet ist oder nur aus einem (belasteten oder wertlosen) Grundstück besteht, sollte man dass auch so in die öffentliche Aufforderung schreiben oder spätestens bei Nachfragen der Erbenermittler mitteilen. Erfahrungsgemäß ermittelt diese in solchen Fällen auch nicht.

  • Wenn bei mir der Antrag auf Pflegschaft einginge, wäre ruck-zuck das Fiskuserbrecht festgestellt. Um Pflegschaften schlage ich mich nun wirklich nicht und ich schätze, dass das dem Kollegen dort nicht anders gehen wird.




    Sorry, aber ob eine Pflegschaft angeordnet wird oder nicht, mag zwar in gewissem Maße eine Ermessenssache sein, aber es kann nicht sein, dass man ohne weitere Recherchen einfach so Fiskus feststellt. OK, ich bin ein Freund von Pflegschaften, das wisst ihr ja:D



    Ich bin vom Sachverhalt im Ausgangsfall ausgegangen, wo anscheinend seit Jahren ausermittelt ist.

  • Sorry, ja.

    Angeblich hatten ja die zunächst berufenen Erben ausgeschlagen und man hat sich dann auf die Suche nach weiteren Erben gemacht. Wenn aber der NL überschuldet ist, wird ohnehin jeder ermittelte Erbe wieder ausschlagen, so dass hier natürlich das Fiskuserbrecht eine Lösung der Problematik darstellen würde.

    Wie gesagt: Sorry:cool:

    Was ich aber nicht ganz verstehe: Warum betreibt der Grundschuldgläubiger nicht das ZVG-Verfahren, sondern die WEG? Ist der Nachlass evtl. gar nicht überschuldet?

    Aus der Sicht der WEG würde ich erneut eine NLPflegschaft nach § 1961 BGB zur Durchführung des ZVG-Verfahrens beantragen und hilfsweise die Feststellung des Fiskuserbrechts anregen. Wird das abgelehnt.....Rechtsmittel.

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  • Grundschuldgläubiger hatte schon mehrfach die ZV betrieben zu Lebzeiten, dann aber wegen Sinnlosigkeit aufgegeben. Von wird man nichts mehr unternehmen teilte man mir mit. Wann wird der WEG nicht im Wege stehen... Na super.

    DIe Sache liegt wie gesagt seit Jahren unbearbeitet rum, auch beim Nachlassgericht.

    Wohnung hat nur Schrottwert.


    Hat jemanden ne Volage für so einen Nachlasspflegschaftsantrag?

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