Titelberichtigung möglich?

  • Durch den Personalausweis wird doch amtlich dokumentiert, dass die Person Fred Mustermann identisch ist mut der Person Jan Posenuckel und zudem beide Namen berechtigt führen darf. Das ist doch wohl der Sinn des entsprechenden Eintrags im Personalausweis. Also hätte ich damit keine Probleme.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Danke für Eure Rückmeldungen. Ihr habt mich überzeugt. Die Personenidentität ist ja gewährleistet. Der Gerichtsvollzieher hat mir gerade netterweise eine Kopie des Personalausweises vorgelegt, aus der sich der Aliasname auch ergibt, neben dem normalen Namen.

    Werde also gegenüber dem betreibenden Gläubiger zurückrudern und den PfB erlassen.


    Lieben Gruß

    Groo

  • Ich häng mich mal dran zum Thema Berichtigung:

    Zustellung des VBs an den Schuldner erfolgte am 15.09, das Datum des VBs wurde aber versehentlich falsch angegeben (mit einem Datum im Oktober).
    Der GVZ fragt nun zurecht, wie der Titel erst im Oktober erlassen, aber im September zugestellt sein soll.

    Kann der VB einfach per § 319 ZPO berichtigt werden?

  • Ich häng mich mal dran zum Thema Berichtigung:

    Zustellung des VBs an den Schuldner erfolgte am 15.09, das Datum des VBs wurde aber versehentlich falsch angegeben (mit einem Datum im Oktober).
    Der GVZ fragt nun zurecht, wie der Titel erst im Oktober erlassen, aber im September zugestellt sein soll.

    Kann der VB einfach per § 319 ZPO berichtigt werden?


    Dürfte möglich sein, aber jedenfalls nicht durch das Vollstreckungsgericht (falscher Thread?).

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