Hallo Zusammen, was meint Ihr?
Hinterlegt ist der Übererlös einer Teilungsversteigerung zugunsten der damal eingetragenenen Eigentümer (17 Leute in Erbengemeinschaft).
Es liegen von 16 Leuten Vollmachten bzw. erklärungen vor, dass die Auszahlung ein den Verfahrensbevollmächtigten des Teilungsversteigerungsverfahren gezahlt werden soll.
Eine Erklärung eines Miterben zu einem Anteil von umgerechnet sicher nur 30 € fehlt. Dieser lebt in den USA und hat kein Interesse an der Sache.
Es handelt sich bei den Empfangsberechtigten aber doch um eine Gesamthandsgemeinschft. Sollte ich als weiter auf die Erklärung bestehen ?oder kann ich das irgendwie doch an den Rechstanwalt auszahlen?
Was mint Ihr?
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