Hallo hab mal ne frage zum registerrecht!
weiß jemand, ob es eine Verpflichtung für firmen (z.B. AG oder GmbH) gibt, dem handelsregister zu melden, wenn der sitz der firma verlegt wird?
Falls es eine solche Verpflichtung gibt, was gibt es für Sanktionen für das Unterlassen der Meldung?
Besten Dank und grüße