Vollstreckung Dauerarrest

  • Hallo,

    ich habe in meiner Sache einen vierwöchigen Dauerarrest zu vollstrecken und weiß nicht so recht, wie ich praktisch anstellen soll.

    Wie ist denn nun der gewöhnliche Ablauf der Vollstreckung?
    Leider konnte mir das bisher hier niemand sicher sagen. Aber nun muss ich ja mal langsam was tun, denn er soll ja auch umgehend in die Arrestanstalt kommen.
    Was ich bisher rausgefunden habe, ist, dass der Verurteilte in die JAA Lünen muss und demnach das AG Lünen auch die Vollstreckung leitet.

    Muss ich den VU denn nun wie bei einer "normalen" Freiheitsstrafe laden und ein Aufnahmeersuchen fertigen und wenn er in der Anstalt angekommen ist, gebe ich die Sache nach Lünen ab und warte auf eine Übernahmebestätigung?

  • Genau, diese Verfügung habe ich jetzt auch genommen und vorbereitet.
    Mir ist nur immer noch nicht richtig klar, wie der Betroffene nun in die Anstalt kommt.

    In der Vfg. kann man ja nur diverse Mitteilungen verfügen und Urteilsabschriften versenden, eine Ladung bzw. ein Aufnahmeersuchen wird doch im Hintergrund nicht erstellt. Muss ich dazu noch eine zweite Vfg. in TSJ nutzen oder macht das dann schon das AG Lünen und ich warte lediglich auf die Übernahmenachricht?

  • Bei uns werden die Ladungen von dem vollstreckenden Gericht erstellt.
    Ich kenne ja die dortigen Kapazitäten nicht ...
    Ich sende also die Urteilsausfertigungen bzw. Beschlussausfertigungen mit der Bitte um weitere Veranlassung und Ladung von dort an das vollstreckende Gericht, notiere mir eine Frist von drei Monaten und warte.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

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