7 Pfübs - 7 Drittschuldner

  • Der Rechtspfleger möchte für den 2. Titel weitere 15,00 EUR Gerichtskosten. Ist das in Ordnung?

    Ich stimme den anderen zu, es geht nicht, für einen weiteren Titel weitere GK zu verlagen. Dann hätte man das ja auch bei Vollstreckung aus einem VU und einem KFB.

    Ich hatte es neulich mal, dass das Gericht mir 15 € von beantragten 30 € GK gestrichen hat, obwohl wir einen PfÜb gegen zwei Schuldner wollten. Da auch gegen beide erlassen wurde, habe ich mich nicht gewehrt, aber das die mehr verlangen, geht ja mal gar nicht.

  • Noch mal was andres zur Thematik:

    LG Bonn, Beschluss v. 09.09.2011, Az.: 4 T 336/11
    Es geht zwar um vorläufige Zahlungsverbote, aber dennoch auch hier zum Thema lesenswert, weil m.E. problemlos auf "mehrere DS = mehrere Angelegenheiten" überagbar.

    Zitat von RENOkompakt auf Facebook

    Mehrere vorläufige Zahlungsverbote bei verschiedenen Drittschuldnern stellen gesonderte Angelegenheiten dar, die jeweils eine 0,3-Verfahrensgebühr (3309 VV RVG) auslösen. Eine Gläubigerin hatte aus einem Urteil vollstreckt und drei vorläufige Zahlungsverbote an verschiedene Drittschuldner veranlasst. Nach Zahlung machte sie ihre Vollstreckungskosten geltend (3 x 0,3 Verfahrensgebühr). Die Schuldnerin zahlte nur die Vergütung für eine ZV-Maßnahme, so dass die Gläubigerin die Differenz gem. § 788 ZPO festsetzen lassen wollte. Das AG wies den Antrag zurück, das LG Bonn jedoch entschied auf die sofortige Beschwerde, dass die ZV-Kosten mehrerer Zahlungsverbote gem. § 788 ZPO zu erstatten sind, da sie unabhängig voneinander zur Befriedigung der Gläubigerin führen könnten

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