Kosten des Verfahrens durch Raten-AO. nicht vollständig gedeckt-weitere Einforderung

  • Guten Morgen zusammen,

    eine Partei hat PKH m. Raten; es waren die Verf.-Kosten wg. 20 € (bei angeordneter Ratenzahlung über 48 Mo) nicht gedeckt.
    Jetzt hab ich die Mitteilung erhalten, dass die PKH-Partei wg. Hausverkauf an den Ehemann eine hohe Abfindungszahlung erhalten hat.

    Jetzt bin ich mir nicht sicher, was geschickter ist; würdet ihr hier einen Einmalbetrag über die Höhe der restl. Verf.-K. = 20 € anordnen, oder bei der Partei anfragen, ob sie bereit ist die vollen kosten gleich auf einmal zu zahlen und sodann den gesamten Betrag per Einmalzahlung zu Soll stellen?

    Viele Grüße

  • Kann da b-g-f nur zustimmen.

    Anhören, dann per Beschluss den offenen Betrag zum Soll stellen. 6 Wochen Frist in die Akte setzen (4 Wochen ist die Rechtsmittelfrist). Dann nach 6 Wochen die KR zur Justizkasse schicken.

    Je nach Streitwerthöhe:
    Hat PKH-Anwalt schon die Differenz zur Regelgebühr geltend gemacht? Wenn nicht, musste das noch machen und die Berechnung einfordern. Kommt diese binnen Monatsfrist nicht, kannst weitere Anträge zurückweisen.

  • Mmhh.

    Ich lese diesen Satz

    es waren die Verf.-Kosten wg. 20 € (bei angeordneter Ratenzahlung über 48 Mo) nicht gedeckt.



    so, dass die 48 Monatsraten bereits gezahlt sind.
    Es sind doch nur noch 20,- € offen, oder?
    NAch 48 Monatsraten ist eine Änderung doch gar nicht mehr möglich, damit auch keine Einmalzahlung...



  • Dem stimme ich zu, ich hab den Satz nämlich auch so gelesen.

    Die Partei hat maximal 48 Monatsraten zu leisten, was darüber hinaus an Kosten angefallen ist, übernimmt die Landeskasse endgültig (vgl. auch Zöller, ZPO, 27. Aufl. RdNr. 43 zu § 115).

    and the night is full of hunters
    (The Beauty of Gemina - Hunters)

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