Ortstermin wegen Ausschlagung?

  • Eine ältere (gehunfähige) Dame möchte die Erbschaft ausschlagen.

    Hierfür sucht sie sich wegen des Fortbewegungsproblems einen Notar, den sie bittet zum Hausbesuch zu erscheinen.

    Der Notar verweigert den Hausbesuch (Zitat: "muss ich nicht machen"). Jetzt will sich die Dame keinen anderen Notar suchen.

    Frage: Sind wir in solchen Fällen verpflichtet einen "Hausbesuch" zu machen, also einen Ortstermin abzuhalten und bei der alten Dame zuhause die Erbausschlagung zu beurkunden?

    Wenn ja, weiß jemand wo das steht?

    Vielen Dank für die hoffentlich zahlreichen Antworten!

  • Der Notar muss den Hausbesuch machen, wenn die Dame in seinem Bezirk wohnt und wirklich nicht in der Lage ist, in seine Kanzlei zu kommen. Er darf ein Beurkundungsersuchen nicht ablehnen, auch wenn das ein echtes Zuschlussgeschäft ist.

  • Wir sind jetzt auch schon soweit beim suchen, dass sich die Dame mit einer Beschwerde beim Landgericht gegen die Ablehnung des Hausbesuchs wehren kann.

    Das Problem dabei ist nur, dass über die Beschwerde sicher nicht innerhalb der Ausschlagungsfrist entschieden werden würde.

    Wie kommt man da jetzt am besten weiter?

  • Du kannst einen auswärtigen Termin zur Aufnahme der Ausschlagung machen. Die zusätzlichen Kosten sind der Ausschlagenden in Rechnung zu stellen.
    Du musst aber nicht.
    Die Dame kann sich auch an einen anderen Notar wenden, auch wenn sie Beschwerde einlegt.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Die Beteligten können sich aufgrund der gesetzlich bestehenden Doppelzuständigkeit heraussuchen, ob sich beim Nachlassgericht oder beim Notar ausschlagen. Entscheiden sie sich für das Nachlassgericht, ist dieses auch gehalten, die Ausschlagung anlässlich eines häuslichen Termins zu beurkunden und entgegenzunehmen. Oder zitiert man einen bettlägerigen Betreuten zum Zwecke der Anhörung auch zum Gericht?

  • Was spricht denn konkret gegen einen gerichtlichen Ortstermin, mal abgesehen davon, dass es ungewohnt und deswegen unbequem ist?
    (Verstehe ich die Fragestellung richtig, wenn ich annehme, dass das Gericht den Ortstermin selbst nicht durchführen will, aber auch selbst der Meinung ist, dass es ihn durchführen könnte?)

  • Der Notar muss den Hausbesuch machen, wenn die Dame in seinem Bezirk wohnt und wirklich nicht in der Lage ist, in seine Kanzlei zu kommen. Er darf ein Beurkundungsersuchen nicht ablehnen, auch wenn das ein echtes Zuschlussgeschäft ist.



    Das dürfte nicht zutreffend sein. Der Notar darf auswärts beurkunden, ansonsten ist gem. § 28 BNotO in erster Linie vom Notar zu entscheiden, in welchem Rahmen und in welchem Umfang er Auswärtsbeurkundungen mit seinem Amt vereinbaren kann.

  • Grds sehe ich keine Verpflichtung dass überhaupt irgendjemand sich zur alten Dame begibt, denn da die alte Dame anscheinend zumindest in diesem Bereich nicht mehr in der Lage ist ihre Geschäfte zu besorgen kann Betreuung angeordnet werden.
    ... :gruebel:

    Spass beiseite: Testamentsrückgabe im Krankenhaus, Ausschlagung auf dem Parkplatz vorm Gericht, alles schon gemacht. Soll sie dir die Angaben zur Person und zu evtl. Nächstberufenen am telefon geben damit die Erklärung schon vorbereitet werden kann dann ist der Aufwand nicht so groß. Wenn denn so sein soll müsste sie halt die angefallenen Reisekosten zahlen. Ich habe so was aber immer auf kurz vor Feierabend gelegt und habs mit dem Nachhauseweg verbunden und deshalb sowieso keine extra Kosten gehabt.

  • Oder zitiert man einen bettlägerigen Betreuten zum Zwecke der Anhörung auch zum Gericht?



    Natürlich nicht, weil in dem Fall die Anhörung vom Gericht gemacht werden muss. Die Möglichkeit, dass die Anhörung von einem Notar oder irgendwem anders gemacht wird gibt es hier ja nicht.

    Aber zurück zum eigentlichen Thema:

    Wir waren ehrlich gesagt nur etwas verwirrt, weil wir einen solchen Fall das erste Mal haben und wir es schon etwas befremdlich finden, dass ein Ortstermin vom Notar verweigert wird.

    Da macht dann wohl ein Kollege von uns bald seinen ersten Hausbesuch :).

  • Da haben wir Hessen es ja richtig gut.. wir haben ja noch die Ortsgerichte die auch "Hausbesuche" machen können :strecker

    Aber Spaß beiseite, Der Notar ist nicht verpflichtet Verrichtungen außerhalb seiner Diensträume vorzunehmen. (Wahrscheinlich kann die Dame ihm auch sonst keine Einnahmen mehr verschaffen... darum ist er auf diese Mandantin nicht wirklich angewiesen...:cool:)

    Wir müssen doch auch von "Knasti´s" Erklärungen beurkunden. Da gehen wir doch auch hin.
    Also ich habe schon mehrere Hausbesuche/Knastbesuche gemacht.

    Lass Dir nur versichern, dass die Mehrkosten (Taxi- das nach meiner Auffassung auch warten darf) vom Erklärenden übernommen werden. Und die werden dann in die Rechnung mit aufgenommen...

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

    Delad glädje är dubbel glädje, delad sorg är halv sorg.

    Geteilte Freud´ ist doppelte Freud´, geteilte Sorgen sind halbe Sorgen.

  • In die JVA fahre ich nicht.

    Meist beantragen die Häftlinge Ausgang für die Erledigung.

    Die "ganz bösen Jungs" werden von der JVA auch zur Erbausschlagung vorgeführt, kommen dann Seite an Seite mit ihren Bodyguards.

  • da die JVA bei meinem alten Gericht im gleichen Haus war und die zu wenig Personal für Ausgang haben wurden wir angehalten hin zu gehen...

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

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  • Ging bislang gut... :D

    Außerdem ist es ein reiner Männer-Knast....
    Da bin ich fehl am Platze :strecker

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

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  • Was macht man denn, wenn der Ausschlagende im Krankenhaus liegt mit einer ansteckenden Krankheit??? Die Frist läuft in einer Woche ab....


    Schon gehabt (brrrr...), die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen und durch! Natürlich habe ich mich unwohl gefühlt, aber was soll es.

  • Was macht man denn, wenn der Ausschlagende im Krankenhaus liegt mit einer ansteckenden Krankheit??? Die Frist läuft in einer Woche ab....

    Schon gehabt (brrrr...), die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen und durch! Natürlich habe ich mich unwohl gefühlt, aber was soll es.

    Also ich persönlich finde die Idee mit der Fristhemmung besser...

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.

    (Goethe)

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