Geld bei Kindern parken - was tun?

  • Meine Antragstellerin ist Mutti und hat ein 7 Jahre altes Kind.

    Auf dem Girokonto hat die Mutti 1100 Euro. Das Kind bekommt 30 Euro als Dauerauftrag vom Girokonto der Mutti aufs Sparbuch des Kindes überwiesen. Das Kind hat jetzt so 2300 Euro auf dem Sparbuch.


    Wieviel dürfen die Kinder haben? Ich meine, die Mutter hat die Hand drauf, wieviel aufs Sparbuch des Kindes von ihrem Girokonto runtergeht. Genausogut kann sie also jederzeit sich das Geld zurückbuchen. Genau genommen sind es doch Schenkungen und sie ist jetzt in Not geraten und das Geld müsste sie zurückfordern ODER?

    Noch krasser ausgedrückt:
    Was macht ihr, wenn ihr seht, dass die Eltern nichts haben, aber sich selbst so runtermachen (z.B. Überweisungen vom Konto auf Girokonto des Kindes), dass Sie zwar aus wirtschaftlichen Gründen Beratungshilfe bekommen müssten, aber die Kinder dagegen 100 000 Euro auf dem Sparbuch haben?

  • Warum sollen mdj. Kinder nicht vermögender als die Eltern sein dürfen?
    Wenn Mutti jeden Monat 30 Ocken für den Stammhalter spart, darf sie das.
    Hat sie mehr als 2.600 Ocken, muss sie einsetzen.
    Hat Junior mehr als 2.600 Ocken, muss sie nichts einsetzen, auch wenn sie "die Hand drauf hat", denn es ist Juniors Kohle.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Naja, 30 Euro monatlich für einen Säugling mag vielleicht(!) viel sein, aber für einen etwa 17 jährigen nicht wirklich . . . ich würde Deinen Fall jetzt nicht dramatisieren, zumal sie nach meiner Auffassung gar nicht hätte angeben müssen, wie viel Geld auf dem Sparbuch des Kindes ist, wenn SIE Beratungshilfe beantragt . . .

    Die 30 Euro mußt Du allerdings nicht als notwendige Ausgabe betrachten ;)

  • Schade, hätte ja angeregt, dass man Schenkungen bis zu 10 Jahre rückwärts rückfordern kann. Notlage des Schenkenden oder so. Ich mein ja, das Kind ist 7 Jahre alt. Unter Taschengeld wird das ja kaum fallen.

    Springt hier denn keiner auf meinen Zug auf? :D

    Zusammengerechnet wären dass dann nämlich mehr als 2600 € und ich könnte zurückweisen.

  • Naja, 30 Euro monatlich für einen Säugling mag vielleicht(!) viel sein, aber für einen etwa 17 jährigen nicht wirklich . . . ich würde Deinen Fall jetzt nicht dramatisieren, zumal sie nach meiner Auffassung gar nicht hätte angeben müssen, wie viel Geld auf dem Sparbuch des Kindes ist, wenn SIE Beratungshilfe beantragt . . .

    Die 30 Euro mußt Du allerdings nicht als notwendige Ausgabe betrachten ;)



    Habs rausgekriegt indem ich gefragt habe, wo das Geld hinfließt - daher will ich ja immer die Kontoauszüge der letzten 3 Monate sehen.

  • Warum sollte das nicht unter Taschengeld fallen? Selbst wenn es ein halbes oder 15 Jahre alt ist - egal. Ob sie monatlich zahlt oder halbjährlich - auch egal. (Es ist dann ggfs. als nicht notwendig außen vor zu lassen, s.o.).
    Selbst wenn Junior einen Bausparvertrag mit 15.000 EUR Guthaben hat, ist das uninteressant.
    Und Schenkungen zurückfordern im BerH-Verfahren? Falscher Zug.

    Nein, ich springe nicht auf, ich breche mir meine Knochen nicht gerne und konstruiere auch nicht auf Gedeih und Verderb Zurückweisungen :cool:

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Sonea: :daumenrau

    Glaube kaum, dass dieses Geld mit dem Ziel angespart worden ist Jahre später Beratungshilfe zu bekommen .....

    Da tut mal jemand was für seine Kinder der selbst wenig hat und bekmmt dann Steine in den Weg gelegt ..... sorry, das ist ein wenig über das Ziel hinausgeschossen.

  • Ach Mensch, keiner mutig hier in der Runde :cool:

    Wagt doch mal bissl Brain-Storming (oder wie man das schreibt) - übern Tellerrand gucken ist wichtig... für die Rechtsfortbildung oder so :D

    Ich erinnere noch an den Sozialverein als andere Art der Hilfe. Hat fast jeder hier abgewunken. Am Ende hab ich es durchgedrückt bekommen. Bezirksrevisor und die nächsten 3 Richter habens immer durchgewunken, nun ist es hier am Amtsgericht ständige Rechtsprechung. Die Rechtsanwälte beißen sich die Zähne dran aus.

    Oder erinnert euch daran, als ich gesagt habe, dass ich im PKH-Überprüfungsverfahren immer nur den RA anschreibe und auch dann aufhebe, wenn RA sagt, hab kein Kontakt mehr und gebe die Unterlagen daher zurück. Kein Rechtspfleger hat mich gestützt. Nu ist das ständige Rechtsprechung am BGH. Super Sache.

    Ich gebe euch hiermit die einmalige Gelegenheit wieder an so einem Projekt teilzunehmen. Ich gebs auf jeden Fall dem Richter hoch. Ich sach auch, was bei rausgekommen ist. Versprochen! :teufel:

  • Das ist euer (moralisches und gesellschaftliches) Gefühl. Aber was ist es denn rechtlich für ein Vorgang?

    Seht das mal nüchterner. Ist doch rechtlich gesehen eine Schenkung oder nicht?

  • Wenn du festgestellt hättest, dass sie letzte Woche den Betrag auf einmal auf das Konto des Kindes überwiesen hat, dann könnte ich deine Bedenken nachvollziehen. So, offen gestanden, nicht.
    Es gibt Projekte, an denen muss ich nicht teilnehmen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ich nenne das Kindesvermögen.
    Kann man aber wohl nur verstehen, wenn man selbst Kinder hat.
    :mad:
    Auch wenn einige Deiner Ansichten sich nunmehr möglicherweise mit den Ansichten des heiligen Stuhl des BGH decken, heißt das noch lange nicht, dass Du in diesem Fall richtig liegst.

    Setz die Ausgaben bei der Antragstellerin als nicht notwendig ab und rechne es dem verbleibenden Einkommen zu.
    Hast Du noch immer "beratungshilfeberechtigt", erteil den verdammten Schein.

    Schenkungen zurückfordern im BerH-Verfahren ist nicht.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Das ist bei den monatlichen Kleinbeträgen im Grundsatz noch ganz normale elterliche Sorge. Wenn die Mutter ´ne Palette Babybrei Keks für 30 Mack in den Schrank auf Vorrat parkt, nimmt man im Zweifel auch keine Schenkung an.
    Ich verstehe zwar Dein Mißtrauen ob des möglichen "Parkvorgangs", halte auch das aber für ein weiteres Beispiel, in dem ein Staat zunächst einmal seinen Bürgern Vertrauen entgegen zu bringen hat.

  • Das ist euer (moralisches und gesellschaftliches) Gefühl. Aber was ist es denn rechtlich für ein Vorgang?

    Seht das mal nüchterner. Ist doch rechtlich gesehen eine Schenkung oder nicht?



    OK, also nüchtern: Angenommen, sie hat einen Anspruch darauf, die Schenkung zurückzufordern. Dieser müsste aber auch in zumutbarer Weise realisierbar sein.
    Dazu müsste er gegenüber dem Kind geltend gemacht werden. Das kann sie als gesetzliche Vertreterin nicht, da ein Vertretungsausschluss besteht. Es müsste also ein Pfleger für das Kind bestellt werden. Muss ich weiter ausholen?

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • OK, rechtlich gesehen handelt es sich um Schenkungen. Ich bin aber der Meinung, dass diese Schenkungen den Rahmen des üblichen nicht übersteigen und somit nicht als "Vermögen" einzusetzen sind.

    Gemäß § 90 Nr 9 SGB XII sind Schonvermögen kleinere Barbeträge von derzeit höchstens 2.600 €, zuzüglich 256 € für jede Person, die vom Antragsteller überwiegend unterhalten wird.

  • Hey Quest, wie bist du denn drauf?

    Welchen Job hast du den eigentlich? Hast du dir mal überlegt, wofür du eigentlich deine monatliche Kohle bekommst? Du sollst im Rahmen von Gesetzen arbeiten und nicht in Gutsherrenart auf Bedürftige draufhauen.
    Dass deine Entscheidungen von Richtern getragen werden, kann, muss aber nicht unbedingt für diese Entscheidung sprechen. Und einen "Versuchballon" auf dem Rücken von "kleinen" Leuten starten halte ich nicht für mutig, sondern als größte Form der Feigheit. Leg dich doch mal mit "Großen" an. Das würde ich dann mit "Mut" bezeichen.

  • Das ist euer (moralisches und gesellschaftliches) Gefühl. Aber was ist es denn rechtlich für ein Vorgang?

    Seht das mal nüchterner. Ist doch rechtlich gesehen eine Schenkung oder nicht?



    Ich denke auch hier schießt Du übers Ziel hinaus. Ich würd es nicht als notwendige und damit berücksichtigungsfähige Ausgabe sehen, aber das Konto des Kindes geht Dich nichts an. Mag es rechtlich eine Schenkung sein, in Ordnug, dann wie gesagt, rechne ie 30 Euro ins Einkommen rein.

    Bestehen dennoch die finanziellen Voraussetzungen ist zu bewilligen, wenn nicht, dann nicht. Dann muss die monatliche Schenkung eben für eine Weile ausfallen um den RA zu bezahlen.

    LGN

  • @ Migo:
    Ist ein nachträglicher Antrag... insofern lege ich mich zwar mit kleinen Leuten an, aber vertreten durch Rechtsanwälte. Bei einem "Schaden" würden halt die Anwälte drauf sitzen bleiben. Damit sie es nicht tun, verwette ich meinen Hintern drauf, dass die sich ordentlich ins Zeug legen und versuchen gegenzusteuern :D

    Solche Versuchballons starte ich immer und ausschließlich mit Rechtsanwälten. Mit Laien starte ich sowas nicht, das ist doch ganz klare Sache.

    Omawetterwax irrt sich ein bissl. Das Elternteil hat die Hand drauf. Ich such mal morgen in der Mittagpause die §§ raus.



    PS: Bin euch bissl im Vorteil, hab grad meine Fachanwältin für Familienrecht angerufen und schonmal gefragt, ob das kompletter Schwachfug ist, was ich vorhabe ;) (Heißer Tipp: Die Antwort lautet nein, kein kompletter Schwachfug, müsste gehen.)

    PPS: So langsam werd ich wieder warm und Einige fangen an bissl in der Theorie zu kramen (thx an rainer19652003 und omawetterwax) - es geht immer noch um BRAINSTORMING - da sind auch völlig sinnfreie Beiträge erlaubt, sollten aber doch rechtliches beinhalten...

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