Hallo !
Wir bei der StA Osnabrück haben ein amtliches Schreiben in niederländischer Sprache zur Anmahnung von Geldstrafen, Ordnungsgelder und Geldbußen mit der Angabe der IBAN und BIC-Nummer.
Es wurde die Erfahrung gemacht, daß die VUs wenn Sie dieses Schreiben in der Muttersprache bekommen oftmals reagieren, durch Zahlung und oder in sonstiger Weise, so daß die Chance besteht, daß das Geld auch "reinkommt", anstatt einen HB mit Ausschreibung bis zum Verjährungsdatum ohne Ergebnis im Aktenschrank zu haben
Nun meine / unsere Frage, haben auch andere StA Schreiben, die amtlich übersetzt wurden ? Könnte man dann nicht einen Austausch diesbezüglich machen um unnötige Übersetzungskosten zu sparen.
Man kann die Schreiben ja an die jeweilige StA anpassen (Telefonnr. Adresse etc.)
Grüße aus Osnabrück
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