Mahnschreiben bei Geldstrafe etc. in anderen Sprachen

  • Hallo !

    Wir bei der StA Osnabrück haben ein amtliches Schreiben in niederländischer Sprache zur Anmahnung von Geldstrafen, Ordnungsgelder und Geldbußen mit der Angabe der IBAN und BIC-Nummer.

    Es wurde die Erfahrung gemacht, daß die VUs wenn Sie dieses Schreiben in der Muttersprache bekommen oftmals reagieren, durch Zahlung und oder in sonstiger Weise, so daß die Chance besteht, daß das Geld auch "reinkommt", anstatt einen HB mit Ausschreibung bis zum Verjährungsdatum ohne Ergebnis im Aktenschrank zu haben :(

    Nun meine / unsere Frage, haben auch andere StA Schreiben, die amtlich übersetzt wurden ? Könnte man dann nicht einen Austausch diesbezüglich machen um unnötige Übersetzungskosten zu sparen.

    Man kann die Schreiben ja an die jeweilige StA anpassen (Telefonnr. Adresse etc.)

    Grüße aus Osnabrück

  • Nein, hier in Bayern lassen wir solche Ausländer i.d.R nur gegen entsprechende Sicherheitsleistung wieder laufen...

    "Der Glaube der mittelalterlichen Alchimisten, aus Blei Gold machen zu können, war eine Manifestation der nüchternen Vernunft im Vergleich zu dem neuzeitlichen Wahn, aus Papier Geld machen zu können." Roland Baader

    "Gold ist Geld, alles andere ist Kredit" – John Pierpont Morgan (1837-1913)

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