Referentenwurf ESUG

  • Der Referentenentwurf zum ESUG ist raus. Dieser geht jetzt in die Resortabstimmung.
    zum Entwurf:
    http://www.rws-verlag.de/hauptnavigatio…om-2512011.html

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Dann machen wir halt hier weiter. Ob man das besser im Insolvenzforum oder unter Reformen posted überlasse ich gerne den Moderatoren/Administratoren.
    Die Änderungen im RpflG zur Geeignetheit sind mir ja egal, ich habe mich nur geärgert, dass man so einen Lufblasensatz, der eigentlich eine Selbstverständlichkeit darstellt, in ein Gesetz aufnimmt. Wäre eher ein Fall für ein Leitbild. Die Richter hat es ja auch erwischt. Die ganze Ernsthaftigkeit zeigt sich ja in einer anderen Sache: Die Insolvenzpläne werden von den Rechtspflegern, die darin schon viele Jahre Erfahrung haben, auf die Richter, die das noch nie gemacht haben, übertragen. Kleiner Widerspruch zur obigen Gesetzesänderung, oder?
    Aber es ist mal wieder klassisch, dass man lieber neue Baustellen aufmacht, anstatt sich der bestehenden Baustellen, die auch hier immer wieder diskutiert werden, anzunehmen.
    Mir bläst sich die ganze Insolvenzszene ohnehin zu sehr auf. Da wird immer so getan als würde das Wohl und Wehe des ganzen Landes nur vom Insolvenzrecht abhängen.
    Wir Rechtspfleger können uns bei dieser Änderung ohnehin entspannt zurücklehnen - für die Richter könnte das mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss und dem Vorschlagsrecht sowie mit der Übertragung der Pläne lustig werden.
    Am Grundproblem des Insolvenzverfahrens ändern diese Sachen aber alle nichts. Es ist nämlich schlicht und ergreifend so, dass für die Gläubiger im Insolvenzverfahren zu wenig rausspringt und sie außerdem noch Gefahr laufen, Zahlungen rückerstatten zu müssen. Und deshalb werden Insolvenzverfahren vermieden, wo es gerade geht.

  • :D Schöön, ein toller Entwurf... da fragt man sich doch, ob die Damen und Herren Politiker auch mal nachdenken :gruebel:

    Also bei uns haben die Richter alles, was Arbeit gemacht hat, auf uns Rpfl. abgedrückt. Und jetzt sollen ausgerechnet die aufwendigen Planverfahren an die Richter fallen. Super! Immerhin, eine tolle Entlastung für die Rpfl. :daumenrau Dann sollen die Richter aber bitteschön auch die Schlussrechnung im Planverfahren nach Unternehmensfortführung prüfen :)

    Schön ist auch die Formulierung im Entwurf: Die Richter müssen die erforderlichen Kenntnisse für die Tätigkeit in der InsO belegen. Beim Rpfl. gelten sie auf Grund des Studiums als gegeben. Das bleibt mir nur zu sagen: Toll! :daumenrau

  • SORRY, da hab ich wohl Mist gebaut wg. des ESUG einen neuen Thread aufzumachen. Hab es nicht geblickt, dass die Diskussion schon im alten Thread weiterlief.
    Aber auch im neuen Thread muss ich Astahroth mal wieder zustimmen. Anstatt die bisherigen Baustellen zu beseitigen, wird anderweitig rumgemacht.
    Es wäre dringlicher gewesen, die Teile des Entschuldungsgesetzes die weitgehend unstreitig waren, aus dem damaligen Entwurf rauszulösen, die Moraldiskussion um die "Eintrittsgebühr" wegzulassen und die Länderhaushalte hätten Millionen gespart.
    Aber oki, nun ist erstmal die Bankenlobby dran (mich beschleicht das Gefühl, die hat den DisKE 2010 gebastelt; im ESUG lassen sich ja noch genügend Reste finden....).
    Na ich freu mich jedenfalls schon drauf, demnächst nur noch meine Konkursakten wegarbeiten zu dürfen. Die fachlichen Anforderungen des § 18 RpflG geplante Fassung vermag ich - formal - glücklicherweise nicht zu erfüllen (im Studium hatte ich noch KO aber immerhin eine Einführungsveranstaltung zur InsO). Einen alsbaldigen Nachweis der geforderten Kenntnisse werde ich wohl kaum erbringen können, sofern ich mein Pensum an InsO-Verfahren noch stemmen soll. Hierzu bin ich dann aber für die nach Inkrafttreten der Neuregerlung eröffneten Verfahren aber nur noch relativ - also bis zur Beibgringung der Nachweise- in der Lage -circulus vitiosus ?-

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Schaut Euch mal das ESUG genau an. Beim Lesen der neuen Vorschriften sind mir folgende Gedanken eingefallen.

    Praktiker haben das nicht geschrieben. Das Eröffnungsverfahren wird bürokratisch aufwändiger (somit mehr an Kosten!); das Eröffnungsverfahren dauert viel länger (bis der "vorläufige Gläubigerausschuss" bestimt, einberufen und seine Beschlüsse gefasst hat und der vorläufige Verwalter dann auch noch vom vorläufigen Gläubigerausschuss bestimmt wird, vergehen locker 10-14 Tage). Die Prüfung des Insolvenzantrags selbst wird natürlich auch aufwändiger.

    Sind das doch herrliche Zeiten momentan, wo bei laufenden Geschäftsbetrieben und zulässigem Eigenantrag innerhalb von 4-24 Stunden (nach Eingang bei Gericht) der vorläufige Insolvenzverwalter im Betrieb erscheint. Das darf dann bei bestimmten Voraussetzungen des ESUG nicht mehr sein!

    Das ESUG stellt durchaus eine Entmachtung des unabhängigen Gerichts (Richter!) bei der Auswahl des Insolvenzverwalters dar. Der "objektive" und "unvoreingenommene" Insolvenzverwalter ist nicht mehr gefragt. Gewisse Gläubigerkreise, die am Gesetzentwurf ihren Einfluss wohl geltend gemacht haben, können dann "ihren persönlichen und angenehmen Verwalter" entscheidend mit bestimmen.

    Die Masse der Insolvenzverfahren sind jedoch klein oder mittelgroß. Für diese große Masse von Inso-Verfahren benötigt man derartige Änderungen nicht.

    Das Insolvenzplanverfahren sollte vereinfacht und nicht noch komplizierter werden. Vereinfachung ist gefragt! Wenn ich den Entwurf richtig lese, soll ja jetzt bei Masseunzulänglichkeit der Insolvenzplan zulässig sein. Abstimmen sollen dann aber wohl nur die Massegläubiger (die an die Stelle der nicht nachrangigen Inso-Gläubiger treten). Die nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger jedoch wohl nicht mehr. Die Masse der Gläubiger hätte hier dann nichts zu sagen! Dies würde eine Entmachtung der nicht nachrangigen Gläubiger darstellen, welche die größte Zahl der Gläubiger in der Praxis darstellt (natürlich mit der höchsten Forderungssumme). Das soll gerecht sein?
    Auch soll dann der Richter für den Insolvenzplan zuständig sein. Der muss dann den jeweiligen Abstimmungstermin selbst machen und vorher noch in diesem Termin die zusätzliche Forderungsprüfung (die ja immer vorher gemacht wird) mit machen. Und danach geht das Verfahren wieder zur weiteren Bearbeitung an den Rechtspfleger.

    Unterm Strich verursachen die neuen Vorschriften des ESUG für die Insolvenzgerichte wesentlich "mehr" an Arbeit. Mehr Arbeit = mehr Personal. Aber wenn man die Pebb§y-Zahlen gleichzeitig erhöht, braucht man nicht mehr Personal. Ob das dann funktioniert?

    Die Insolvenzverwalter haben in den vergangenen zwei/drei Jahren ihr Personal aufgestockt, weil ein mehr an Verfahren zu bewältigen ist. Hier kann derzeit die Justiz nicht mithalten, weil das Geld fehlt.

  • Naja, für die Rpfl's wird's ja einfacher und weniger Arbeit. Mit dem Insolvenzplan haben wir nix mehr zu tun. Und durch Weiterbildungen im Arbeits-, Sozial- und Was-weiß-ich-Recht werden die mit Insolvenzrecht befassten Rpfl. wahrscheinlich mit Kenntnissen gesegnet, die zu wahrer Arbeitsschnelligkeit verhelfen.

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • "Pressemitteilung: Mentalitätswechsel für eine andere Insolvenzkultur

    Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf zur Reform des Insolvenzrechts erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

    Erscheinungsdatum23.02.2011Die Bundesregierung setzt in dieser Legislaturperiode neue Maßstäbe, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung notleidender Unternehmen zu verbessern. Damit werden auch die notwendigen Lehren aus der Wirtschafts- und Finanzkrise der vergangenen Jahre gezogen und der Sanierungsstandort Deutschland gestärkt. Sanierungen werden künftig einfacher, effektiver und schneller erfolgen.

    Erfolgreichen Sanierungen steht in Deutschland leider immer noch das Stigma der Insolvenz entgegen. Im Unterschied zu anderen Ländern fehlt es in Deutschland an dem, was man als „Insolvenzkultur“ bezeichnen könnte. Insolvenz steht bislang für persönliches Versagen und wirtschaftliches Scheitern. Mit dem Gesetzentwurf soll ein Mentalitätswechsel für eine andere Insolvenzkultur eingeleitet werden. Durch die Reformen wird das Recht stärker auf die Sanierung überlebensfähiger Unternehmen ausgerichtet, damit das Insolvenzverfahren künftig stärker als bisher als echte „Chance zur Sanierung“ verstanden wird." *

    * Entnommen aus lazuli´s link.



    Allein die rotgekennzeichnete Textpassage sagt doch schon alles aus, über die, die uns die nächste InsO-Baustelle einbrocken.

    Allein wenn ich das Wort "Kultur" schon höre, könnte ich mehr ko..... als essen.

    Das einzig positive, das ich dem Beitrag abgewinnen kann, ist die Vorstellung, dass der Ex-Doktor aus dem Kabinett, ganz gut als Insolvenzrichter geeignet wäre, da er eigentlich für Schuldner die persönlich versagt haben, großes Verständnis haben muss.

  • Naja, für die Rpfl's wird's ja einfacher und weniger Arbeit. Mit dem Insolvenzplan haben wir nix mehr zu tun. Und durch Weiterbildungen im Arbeits-, Sozial- und Was-weiß-ich-Recht werden die mit Insolvenzrecht befassten Rpfl. wahrscheinlich mit Kenntnissen gesegnet, die zu wahrer Arbeitsschnelligkeit verhelfen.



    Hoffentlich hält meine Leber diese ewigen Fortbildungen noch aus. :D

  • Naja, für die Rpfl's wird's ja einfacher und weniger Arbeit. Mit dem Insolvenzplan haben wir nix mehr zu tun. Und durch Weiterbildungen im Arbeits-, Sozial- und Was-weiß-ich-Recht werden die mit Insolvenzrecht befassten Rpfl. wahrscheinlich mit Kenntnissen gesegnet, die zu wahrer Arbeitsschnelligkeit verhelfen.



    Hoffentlich hält meine Leber diese ewigen Fortbildungen noch aus. :D



    Hahaha, wenn Du dann noch dabei bist. Aber Du könntest natürlich beim neuen Inso-Test mit Deinem Nickname hier prahlen. Aber wahrscheinlich läuft das wie bei "Life of Brian" und alle rufen " ich bin Rainer", "Nein, ICH bin Rainer"...

    btw.: Wer der hier reglmäßig postenden Rpfl. ist denn nach dem Stand der Dinge überhaupt weiter dabei? Gesetzt den Fall, es gibt Insogerichte nur noch beim Landgericht und ohne Versetzung?
    Also ich wäre schon mal weg.

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Ich wäre auch raus, womit ich aber zweifelsfrei besser leben könnte als mit einer Versetzung ans zukünftige Allein-InsO-Gericht.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • die Zuständigkeitskonzentration tangiert mich amtlich nicht, von daher dürfte ich bleiben. Ich bin mir nur nicht mehr sicher, ob ich noch will..... Wäre der Versuch II die Justiz zu verlassen, aber ich bin ja erst seit meinem 16. Lebensjahr bei dieser Firma :D Konsequent wäre für mich eigentlich, dieses Land zu verlassen. Die genuin politische Linie, wir hören uns die an, die die Macht haben (nein, nicht die mit den Stimmzetteln) und machen, was dei wollen, geht schon Jarzehnte so. Es werden Gutachten in Auftrag gegeben, je hochglänzender die Teile sind, und je öfter die Worte wie Wandel, Innovation, Modernität vorkommen, um so besser dienen sie jedwedem politischen Prozess als Alibi sinnvoll Veranwortung nicht wahrnehmen zu müssen, aber als gutes Alibi ein Tätigkeitsplazebo nicht nur zu verordnen, sondern gleich noch dem Volk einzuführen.
    Die Justiz war da irgendwie immer drüber, so jedenfalls mein Eindruck (vielleicht eine Fehleinschätzung).

    Jetzt will aber die Rechtsordnung im Bereich der Insolvenz mal so richtig - auch international - Klasse beweisen !
    Auch wenn erstmal noch am Amtsrichter beibehalten wird - na ja, eigentlich sollte sowas ja eher beim OLG angesiedelt werden -
    verschwindet schon mal der Justizplebs aus den Planverfahren.
    Es kann ja auch nicht angehen, dass der bisher über den Planbestätiungsbeschluss die Gläuiber zwar enteignen durfte, nicht aber die die shareholder (mit ihren zumeist wertlosen Anteilen) enteignen darf. Nein, oh je, die Eigentumsgarantie....

    Was da allerdings vergessen wurde: die Antragsaufnahme (sie ist m.E. auch noch zu Protokoll möglich) ebenso die Antragsentgegennahme mit Abfragen der üblichen - gerichtlich sinnvollen Entscheidungen förderlichen - Parametern.
    Dies könnte für bestimme Kreise ja so rein insolvenzstandordmäßig dermaßen beschämend sein, dass sie lieber vorher den Sitz verlegen um mit dem Justizplebs nicht in Kontakt treten müssen.
    Solange es keinen Sänftentrageservice in den Gerichten für solche Leute gibt, ist der Insolvenzstandort Deutschland aber auch noch wirklich gefährdet !
    Mal im Ernst:
    Kurt hat es in #7 auf den Punkt gebracht (hab genau dieses auch schon so in der Richtung formuliert).
    99 % unserer Anragssachen sind Schefenacker und Brochier.
    Deshalb ist es auch sinnvoll, bei einer Kneipe mit über 10 Aushilfskräften erstmal einen vorläufigen Gläubigerausschuss einzusetzen. Bin mal gespannt, wie das läuft, einen Vorstand einer deutschen Großbank ans Telefon zu bekommen, wegen einem solchen wichtigen Verfahren....
    na ja, ich verlier mittlerweile die Lust an den Eröffnungssachen.
    Es wird ein riesen popanz aufgebaut um ein nicht mehr in der Sache für den Normalfall funktionierendendes Insolvenzrecht zu kreieren.
    Allerdings und das muss ich bei aller Verärgerung sagen: einiges des größten Unfungs aus dem DiskE ist nicht übernommen worden. So z.B. dass der vorberatend Tätige nicht inhibiert wäre.


    Bei den vielen Veränderungsversuchen an der InsO verlier ich auch mittlerweile die Lust, mich mit diesen zu beschäftigen (allerdings kommt so etwas dem blöden Rechtsanwender nicht zu; bei etwaigen Anhörungen von Sachverständigen im Rechtsausschuss besteht die Riege weitgehend aus Hochschulprofessoren. Auf die Praktiker wird - und das passt in das politische Konzept - kein Wert gelegt. Die Anhörungen über die Justizverwaltungen besitzen ohnehin nur Alibi-Funktion (nach dem Motto: haben wir doch gemacht....).
    Na Hauptsache, ich krieg keinen Juris-Zugang vom heimischen Arbeitsplatz, das könnte die Welt der Justiz erschüttern
    cum grano salis

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

    Einmal editiert, zuletzt von Defaitist (26. Februar 2011 um 01:28)

  • In der Zinso Nr. 9/2011 sind zwei weitere kritische Aufsätze zum ESUG. Hoffen wir, dass diese berechtigte Kritik berücksichtigt wird.

    Man sieht daran, dass Rechtspraktiker anders ticken als reine Theoretiker.

  • Ich frage mich, was hinter der Übertragung der Pläne auf die Richter stecken könnte. Mir persönlich ist es egal, wer in Zukunft für die Pläne zuständig ist, aber eigentlich ist es in letzter Zeit ja wohl nie vorgekommen, dass Zuständigkeiten vom Rechtspfleger auf den Richter übertragen wurden. Im Normalfall läuft es in die andere Richtung. Und Probleme bei der Behandlung von Plänen durch die Rechtspfleger sind mir auch nicht bekannt.
    Mittlerweile habe ich ja den Verdacht, dass es hier um den Versuch geht, die Aufgaben des Richters aufzuwerten, damit man die Tätigkeit als Insolvenzrichter höher eingruppieren kann. Mit den bisherigen Tätigkeiten lässt sich das ja kaum rechtfertigen, da im Eröffnungsverfahren ohnehin fast alles vom Gutachter vorgekaut wird und die meisten Entscheidungen noch nicht mal zu begründen sind. Die Entscheidungen im RSB-Verfahren kann man auch schwer heranziehen, da sich die angebliche Hochwertigkeit des Insolvenzrechts aus seiner ach so grundlegenden Bedeutung für den Wirtschafsstandort speist. Also überträgt man dem Richter das vermeintliche Zauberwerkzeug für die Sanierungen und schon kann man ein paar höhere Richterstellen rechtfertigen.
    Oder glaubt wer, dass es hier um die Sache selbst gehen sollte?

  • An mehreren Stellen, ich weiß nicht mehr in welchen Entwürfen und parlamentarischen Vorfelddebatten stand ja, dass wegen des Eingriffs in die Eigentumsrechte bei den Debt-Equity-Swaps sonst verfassungsrechtliche Bedenken bestünden, wenn sie vom Rpfl. und nicht vom Richter vorgenommen würden. Kann ich wenig zu sagen.

    Zudem finde ich es auch sachnäher, wenn sich der Plan gleich dem neuen Brimborium im EÖ-Verfahren anschließt, dass der Richter das weiter bearbeitet und sich nicht gleich wieder der nächste Sachbearbeiter unter Zeitdruck neu einarbeiten muss.
    Unterstellte Inkomepetenz liegt dem m.E. nicht (oder kaum) zugrunde.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!