Hi,
wie wirkt sich die Schuldrechtsreform auf Dauerschuldverhältnisse aus, welche VOR der Reform abgeschlossen wurden?
Gilt dann für das Dauerschuldverhältnis, welches VOR der Reform geschlossen wurde, ab 2003 (nicht 2002, da für DSV Übergangsregelung) einfach neues Recht und nicht mehr altes?
Sind die Vorschriftenn über Verbraucherdarlehensverträge anwendbar auf Darlehensverträge, welche vor der Reform geschlossen wurden?
Thanks