OWi, eine Angelegenheit oder zwei?

  • Hallo zusammen,
    heute mal ne OWi Sache:
    Bfa wollte von Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung und Auskunft nach § 315 SGB III bzgl. eines Arbeitnehmers.
    Beides wurde mit getrennten Schreiben unter dem selben Az. beim Beschuldigten angefordert. Dieser reichte nichts ein.
    Daraufhin wurden zwei Bußgeldbescheide erlassen. Einmal bzgl. der Arbeitsbescheinigung, der andere wg. der Auskünfte. Diese haben unterschiedliche Az.

    Es wurde gegen beide Bescheide Einspruch eingelegt, die Sache wurde mit einem Anschreiben bzgl. beider Bußgeldbescheide zur StA abgegeben, ging dann zum AG, dort wurde beides gleichzeitig verhandelt. Verfahren wurde im Termin eingestellt, Kosten und notw. Auslagen trägt die Staatskasse.

    Jetzt macht der RA sämtliche Gebühren doppelt geltend (Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und gerichtliches Verfahren), mit der Begründung, es gäbe zwei Bußgeldbescheide, keinen Verbindungsbeschluss beim AG und deshalb seien das zwei Angelegenheiten, die er separat abrechnen könne. Kommt mir ein bißchen komisch vor :confused: oder hat er etwa Recht?

    Die Wahrheit geht manchmal unter, aber sie ertrinkt nicht.
    (Ungarisches Sprichwort)

  • Gab es ein Az bei der StA?
    Gab es ein gerichtliches Verfahren unter einem Az?

    Wenn es jeweils doppelt war, kriegt RA auch doppelte Gebühren.
    War es bei der StA und dem AG nur ein Az, dann gibt es auch die dortigen Gebühren nur einmal.

    Für das Verfahren vor der Veraltungsbehörde würde ich allerdings für beide Varianten von zwei Verfahren ausgehen, da zwei Bescheide und zwei Widersprüche eingingen. Die Gebühr nach Nr. 5101 (oder 5103) VV RVG dürfte zweimal entstanden sein.

  • Dann gab es m.M.n. bei StA und AG nur ein Verfahren, zu dem er sich legitimieren musste und Anträge stellen und Schriftsätze schreiben durfte. Es musste nichts verbunden werden, da hier nur ein Verfahren verhandelt wurde.

    Sämtliche Gebühren vor dem AG daher nur 1x, Verfahrensgebühr vor der Verwaltungsbehörde pro Az 1x.

  • Ich danke Euch! :)

    Unser Bezirksrevisor hat es gern, wenn man sich zu den Anträgen schon mal Gedanken macht und ihn bei der anschließenden Vorlage zur Stellungnahme daran teilhaben lässt.
    Sonst gibt es die Akten mit dem Vermerk zurück, "dass von einer Stellungnahme derzeit abgesehen wird, weil nicht erkennbar ist, welche Prüfungen das Gericht brereits vorgenommen hat..." Das würde mir auch nicht weiterhelfen...

    Also prüfe ich lieber vor der Vorlage an den Bezi und bekomme die Akte mit der Stellungnahme zurück, dass ich wie beabsichtigt festsetzen kann und für diesen Fall auf RM verzichtet wird ;)

    Für den vorliegenden Fall werde ich dem RA und dem Bezi jetzt mitteilen, dass ich für das gerichtliche Verfahren jeweils nur eine Gebühr für erstattungsfähig halte.

    Nochmals danke für die Antworten!

    Die Wahrheit geht manchmal unter, aber sie ertrinkt nicht.
    (Ungarisches Sprichwort)

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