Zuschlagsversagung in der Teilungsversteigerung

  • Zunächst einmal einen freundlichen Gruß in die Runde vor meinem ersten Beitrag.

    In der Suche habe ich leider nichts gefunden. Mich umtreibt folgendes Problem:

    Eine Erbengemeinschaft, bestehend aus Mutter und Tochter, ist Eigentümerin von vier Flurstücken, die in einem Grundbuchblatt zusammen eingetragen sind. Der Grundbesitz ist unbelastet. Die beiden Erbinnen waren sich in der Vergangenheit spinnefeind, es gab diverse Prozesse.

    Die Tochter hat dann ihren Erbanteil an ihre zwei Kinder übertragen, welche dann anschließend die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft beantragt haben. Diesem Verfahren ist die andere Miterbin nicht beigetreten.

    Die Tochter hat die angeführten Prozesse überwiegend verloren und konnte die daraus resultierenden Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlen, sie ist insolvent.

    Der Insolvenzverwalter hat die Übertragung des Erbanteils auf die Kinder angefochten und rückgängig gemacht, gegenüber dem Versteigerungsgericht aber erklärt, dass er ausdrücklich die Fortsetzung des Teilungsversteigerungsverfahrens wünscht.

    Seitdem erhält der Insolvenzverwalter alle Beschlüsse als Antragsteller in diesem Verfahren. Im nun anstehenden ersten Termin war der Insolvenzverwalter nicht anwesend, weil die Sache an einem anderen Ort stattfand und er mit einem Zuschlag von nur 5/10 des Verkehrswerts einverstanden gewesen wäre.

    In dem Versteigerungstermin wurde ein Meistgebot in Höhe von rund 60 % des Verkehrswertes durch den Bruder der Insolvenzschuldnerin abgegeben und anschließend der Zuschlag gemäß §§ 33, 86 versagt, weil die anwesende Insolvenzschuldnerin die einstweilige Einstellung des Verfahrens bewilligt hätte.

    Hat jemand eine Idee, wie das geschehen konnte? Eine Vollmacht des Insolvenzverwalters dazu gab es jedenfalls nicht.

    Vielen Dank


  • Hat jemand eine Idee, wie das geschehen konnte? Eine Vollmacht des Insolvenzverwalters dazu gab es jedenfalls nicht.

    Vielen Dank



    Es wurde übersehen, dass Insolvenz eröffnet ist? :gruebel:

    Dies wird Dir nur der Rechtspfleger sagen können, der den Beschluss erlassen hat. Hast Du beim dortigen Gericht schon mal angerufen?

  • Ich habe noch nicht angerufen, weil ich erstmal klären wollte, ob es vielleicht eine mir unbekannte Bestimmung gibt, den den Antrag der Schuldnerin zulässt.

    Um noch einen draufzusetzen, hat die Schuldnerin jetzt schriftlich aufgefordert, die Fortsetzung des Verfahrens zu betreiben.

  • So, es gibt Neuigkeiten in der Sache.

    Ich habe mehrere Tage vergeblich versucht, jemanden beim Versteigerungsgericht telefonisch zu erreichen. Man ist dort offenbar völlig überlastet, dafür spricht auch, dass es volle zwei Jahre von der Festsetzung des Verkehrswerts bis zum ersten Termin gedauert hat.

    Mangels anderer Möglichkeit hat der Insolvenzverwalter dann sofortige Beschwerde eingelegt. Der zuständige Rechtspfleger hat hier sofort angerufen und einen Irrtum eingestanden. Der Termin sei gut besucht und sehr stressig gewesen. Gleich zu Beginn sei die Insolvenzschuldnerin aufgestanden und hätte das Gesamtausgebot der vier Flurstücke beantragt. Dadurch wäre
    die Insolvenz tatsächlich übersehen worden.

    Der Insolvenzverwalter hat den Antrag der Schuldnerin auf Gesamtausgebot dann nachträglich genehmigt, anschließend wurde der Beschwerde abgeholfen und der Zuschlag erteilt.

    Vielen Dank an alle Interessierte.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!