Entstehungszeitpunkt Anspruch der Staatskasse

  • Hallo!

    Die Frage ist wahrscheinlich simpel, aber ich habe sonst nicht viel mit PKH zu tun.

    Es geht um ein masseunzulängliches Insolvenzverfahren. Für einen Rechtstreit wurde dem Verwalter PKH gewährt. Nun hat er m.E. die Verteilung nach § 209 InsO falsch vorgenommen:
    Er behauptet, dass der Erstattungsanspruch der Staatskasse erst mit Leistungsfähigkeit der Masse entsteht (also erst nach 100%-iger Bezahlung der übrigen Masseverbindlichkeiten), da sich erst dann die wirtschaftlichen Verhältnisse der Masse wesentlich geändert haben. Ich bilde mir ein, dass der Anspruch der Staatskasse bereits mit
    Auszahlung entsteht. Welche Meinung ist richtig und steht das irgendwo?

    Danke für eure Hilfe!

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