Verfahrenskostenhilfe Minderjähriger

  • Ich habe in einer Unterhaltsfestsetzungssache einen Verfahrenskostenhilfeantrag zu überprüfen.

    Antragsteller ist ein 17-Jähriger. Dieser wohnt noch bei seinem Vater und erhält eine Ausbildungsvergütung.

    Habe ich bezüglich der Bewilligung nun auf Ihn und sein Einkommen oder auf das seines Vaters abzustellen?

  • Es ist das Vermögen und Einkommen der Partei maßgebend, also des Mdj.
    Dazu gehört auch ein etwaiger Prozesskostenvorschussanspruch gegen den Vater.
    Daher brauchst du ergänzend auch noch die finaz. Verhältnisse des Vaters.

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