Ich habe in einer Unterhaltsfestsetzungssache einen Verfahrenskostenhilfeantrag zu überprüfen.
Antragsteller ist ein 17-Jähriger. Dieser wohnt noch bei seinem Vater und erhält eine Ausbildungsvergütung.
Habe ich bezüglich der Bewilligung nun auf Ihn und sein Einkommen oder auf das seines Vaters abzustellen?
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