bpD - Bewilligungsinhalt bestimmt genug?

  • ... schon wieder 'ne beschränkte ...! Aber so was von! :eek:

    Mir liegt der Antrag auf Eintragung einer bpD vor. Da mir der Inhalt der Bewilligung irgendwie ganz schön dünn erscheint, müsste ich eben diesen hier mal hintippen, damit mir vielleicht wer sagen kann, dass ich mich nur ein bisschen anstelle - oder eben nicht:

    Begehrt ist


    "die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für XXX zur Durchführung, Umsetzung und der Inanspruchnahme durch ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen des Windparkprojekts XXX für einen Zeitraum von 30 Jahren, gerechnet ab Inbetriebnahmedatum des Windparks XXX. Das Grundstück dient somit als Ausgleichsfläche gemäß erteilter Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.

    Die Begünstigte ist berechtigt, alle im Zusammenhang mit den ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stehenden Maßnahmen jederzeit durchzuführen.

    Der Eigentümer wird alle Handlungen unterlassen, die zu einer Zerstörung, Schädigung oder nachhaltigen Veränderung der Kompensationsmaßnahme auf diesem Grundstück führen können.

    Die Ausübung der Dienstbarkeit kann Dritten überlassen werden.

    Der Zeitraum der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit gilt auf einen Zeitraum von 30 Jahren, ab Unterzeichnung der Bestellung."


    Mal abgesehen davon, dass der Text seinen Verfasser nicht direkt zum Literaturnobelpreisträger befördert: Ist DAS bestimmt genug? Also ich als Eigentümer wüsste nicht, was genau ich nu nich darf und was genau aber der Berechtigte dafür nu wieder darf. Liegt das nur an meiner schlechten Bildung? Oder wie seht ihr das?

    Natürlich ist die Angelegenheit supereilig, was meine Dankbarkeit für kurzfristige Beiträge nahezu ins Unermessliche potenzieren würde. ;)

  • Die Formulierungen sind in der Tat nobelpreisverdächtig :roll:
    Aus der Hüfte geschossen: Dreh- und Angelpunkt scheint die erteilte Genehmigung nach dem Bundesemissionsschutzgesetz zu sein bzw. die darin gemachten Auflagen. Und die müssten dann m. E. auch so konkret in die Bewilligung mit rein. So wie es jetzt formuliert ist, wäre mir das auch zu unbestimmt.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Okay; ich danke aufs Herzlichste und werde mich meiner "Lieblingsbeschäftigung" widmen - Zwischenverfügung schreiben. :roll:

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