Schadensersatzforderung einsetzbares Vermögen?

  • Guten Morgen,

    ich habe hier eine PKH-Partei, die in der Klage 35.000,00 € Schmerzensgeld sowie Ersatz aller weiteren materiellen und immateriellen Ersatzansprüche aus dem Unfallereignis eingeklagt hat. Im gerichtlichen Vergleich wurden ihr zur "Abgeltung sämtlicher Ansprüche aus dem Unfallereignis" 8.000,00 € zugesprochen, der Streitwert wurde auf 38.000,00 € festgesetzt.

    Kann ich nun aus der Vergleichssumme eine Einmalzahlung anordnen? Schmerzensgeld ist ja grundsätzlich nicht als Vermögen einzusetzen. Außerdem habe ich mal irgendwo gelesen, dass in solchen Fällen bzgl. der Schadensersatzforderung fingiert wird, dass genau in Höhe des Schadensersatzanspruchs Aufwendungen entstanden sind, sodass insoweit kein Vermögenszuwachs vorliegt. Leider finde ich die Fundstelle nicht mehr....

    Wäre schön, wenn jemand einen Tipp für mich hätte!

    Lg
    Rosarot

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