Kosten der Umgangswahrnehmung als besondere Belastungen bei VKH?

  • Kann man die Fahrt- und Übernachtungskosten die dem Vater eines ca. 570 km entfernt wohnenden Kindes für die Wahrnehmung eines monatlichen Umgangswochenendes entstehen als "besondere Belastungen" vom einzusetzenden Einkommen abziehen? Problematisch ist doch, dass der Umgangstermin zwar feststeht, aber nicht, ob er dann auch wirklich stattfindet (z.B. wg Krankheit ausfällt).
    Für Hilfen bin ich dankbar!

  • Würde ich nicht machen.

    Ich meine aber, wir hatten das vor einiger Zeit schon mal und da gabs auch andere Ansichten. :gruebel::gruebel:

  • Ich würde die Fahrt- und Übernachtungskosten auf alle Fälle als außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Und ob er das monatliche Umgangswochenende tatsächlich wahrnimmt, würde ich erst mal nicht anzweifeln. Man kann ja auch nachfragen. Zumindest für die Übernachtungskosten wird er sicher auch Quittungen haben (schon wegen der Abrechnung beim Finanzamt ;))

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