Einkommen von Powerseller

  • Ich habe hier eine Partei, die ist arbeitslos (ALG I-Bescheid liegt vor)

    Bei der Prüfung des Girokontos ergab sich, dass dieser über eine bekannte Online-Plattform einen schwunghaften Handel mit Spielzeug betreibt, pro Verkauf gehen da so 50,00 über den Tisch.

    Jetzt habe ich mir mal die Umsätze des pei-ball-Kontos vorlegen lassen. Da varienen die Verkäufe nun. Nehme ich jetzt den Durchschnitt der letzten 3 Monate ?

    Da das so 400,00 monatlich ausmacht (ich habe auch gestaunt) stellt sich mir die Frage, ob ich da auch einen Erwergstätigenfreibetrag berücksichtigen muss ? Ich will eigentlich nicht.

    Und außerdem wurden mir diese Einnahmen natürlich verschwiegen, so dass ich über Abgabe an die STA nachdenke, da ohne diese Einnahmen ratenfreie PKH rausgekommen wäre.

    Meinungen ? Erfahrungen ?

  • Meine Meinung:
    Gut, dass wir die Kontoauszüge verlangen!

    Meine Erfahrung:
    Abgabe an Staatsanwaltschaft ist zwar für die PKH-Partei angsteinflössend, aber fruchtlos. Wird oft eingestellt. Effektiver ist es, wegen der Falschauskünfte aufzuheben und die offenen Kosten zum Soll zu stellen.

    Einmal editiert, zuletzt von Quest (9. Februar 2011 um 12:07) aus folgendem Grund: Das PS gestrichen...

  • Mir fällt eigentlich auch nur ein, den Gewinn (nicht Umsatz) eines längeren Zeitraumes umgerechnet als Einkommen zu betrachten. Und dann mit der Folge, dass man einen Erwerbstätigenbonus berücksichtigen muss.

    Hier wurde aber das Einkommen verschwiegen. (Ich würde das bei der Sta und beim Finanzamt anzeigen.). Sofern der Ast noch über die entsprechenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verfügt, liegt es an dir, ob du bewilligst oder zurückweist.

    Nachtrag: Es geht um PKH, nicht um BerH. War ich wohl zu schnell. Daher Raten anordnen, wenn das Einkommen entsprechend hoch ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Robert1 (9. Februar 2011 um 12:13) aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Natürlich als Einkommen berücksichtigen; selbst wenn es zB monatliche Zuwendungen (Schenkungen!) der Eltern wären,wäre es zu berücksichtigen.

    Partei ist arbeitslos (ALG I-Bescheid!), daher erwerbslos, daher kein Bonus.Falls er dagegen interviniert, Vorgang an AA.

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