PKV für volljähriges Kind

  • Hallo,
    seit kurzem müssen wird als gD am Sozialgericht die wirtschaftlichen Verhältnisse für die PKH-Gewährung prüfen. Bei der Recherche in einem Fall bin ich auf diese webside gestoßen.
    Ich habe folgende Frage:
    Für die PKH-Gewährung für volljährifge Kinder, die noch in Ausbildung sind und bei den Eltern wohnen, ist wohl ein PKV zu prüfen. In diversen Entscheidungen war immer die Rede von einer "selbstständigen oder eigenen Lebensstellung", die dieses Kind wegen der geringen Ausbildungsvergürung noch nicht erlangen konnte. Leider habe ich nirgends eine Definition dieser Begrifflichkeit gefunden. In meinem Fall macht der Antragsteller eine Beamtenausbildung und erhält ca. 1000 € im Monat. Meiner Meinung nach könnte er damit sich selbst unterhalten.
    Kann mir hierzu jemand Informationen geben?

  • Na, kommst du da nicht sowieso auf Raten ?

    Und ansonsten kommt es auf das Einkommen der Eltern an: Wenn da nix ist, must du dir eh keine Gedanken mehr machen.

  • Auch wenn das für ein Ausbildungsgehalt verhältnismäßig viel ist, hat das Kind m.E. noch keine eigene Lebensstellung erreicht, sofern es sich um die Erstausbildung handelt und es diese noch nicht beendet hat.

    Würde somit sowohl die Verhältnisse des Kindes als auch die der Eltern prüfen. Kann ja sein dass man beim Kind zwar auf eine Ratenzahlung käme, anhand der Verhältnisse der Eltern PKH aber gar nicht in Frage kommt, z.B. wegen hoher Vermögenswerte.

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