Hallo,
seit kurzem müssen wird als gD am Sozialgericht die wirtschaftlichen Verhältnisse für die PKH-Gewährung prüfen. Bei der Recherche in einem Fall bin ich auf diese webside gestoßen.
Ich habe folgende Frage:
Für die PKH-Gewährung für volljährifge Kinder, die noch in Ausbildung sind und bei den Eltern wohnen, ist wohl ein PKV zu prüfen. In diversen Entscheidungen war immer die Rede von einer "selbstständigen oder eigenen Lebensstellung", die dieses Kind wegen der geringen Ausbildungsvergürung noch nicht erlangen konnte. Leider habe ich nirgends eine Definition dieser Begrifflichkeit gefunden. In meinem Fall macht der Antragsteller eine Beamtenausbildung und erhält ca. 1000 € im Monat. Meiner Meinung nach könnte er damit sich selbst unterhalten.
Kann mir hierzu jemand Informationen geben?
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