kostenlose Überlassung von Haus an Enkel der Betreuten

  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
    bin neu hier, also erst mal Hallo an alle!

    Habe eine Frage:
    für eine ältere, demenzkranke Dame wurde hier ein Betreuungsverfahren eingerichtet, Betreuer für Vermögenssorge = Sohn.
    Die Dame wohnt seit März 2010 in einem Altenpflegeheim.
    Es ist Vermögen von über 400.000,-- Euro vorhanden, unter anderem ein Wohnungseigentum in Mainz.
    Die Dame selbst kann aufgrund ihres Gesundheitszustandes im Verfahren nicht mehr angehört werden.

    Nun hat der Betreuer vorgebracht, dass einer seiner Schwestern ihm im Nacken sitzen würde. Der Sohn der Schwester fängt demnächst an in Mainz zu studieren. Die Schwester möchte nun, dass ihr Sohn die Wohnung der Betreuten für die Zeit des Studiums (ca. 3 Jahre) mietfrei nutzen kann. Es sollen lediglich die Nebenkosten getragen werden.

    Die übliche Miete für die Wohnung (da hat der Betreuer sich erkundigt) würde bei 550,-- Euro liegen. Eine Vermietung, und auch ein Verkauf wären problemlos möglich.
    Daher würde eine kostenlose Überlassung der Wohnung an den Enkel meiner Meinung nach nicht den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung entsprechen.
    Oder sollte man das aufgrund des vorhandenen, nicht unbeträchtlichen Vermögens nicht so eng sehen?!
    Was meint ihr? Hatte von euch schon mal jemand so einen Fall?
    Wäre sehr an einem Meinungsaustausch interessiert!

  • Immerhin will er die Nebenkosten tragen ... ist ja schon mal ein Anfang.
    Aber ich würde eine mietfreie Überlassung nicht genehmigen.
    Auch nicht im Hinblick auf das vorhandene Vermögen.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Genehmigen müsste ich ja noch nicht mal, wenn das Mietverhältnis nur über drei Jahre gehen soll.
    Aber Bauchweh macht einem das Ganze schon.

    Der Betreuer möchte jetzt halt gerne, das ich mich schriftlich dazu äußere, damit er seiner Schwester was vorlegen kann.
    Mittlerweile gibt es deswegen wohl schon richtig Ärger in der Familie...

  • Zitat

    Mittlerweile gibt es deswegen wohl schon richtig Ärger in der Familie...


    Den gibt es schnell, wenn es ums "Erbe" und Omimis Moneten geht.

    Ich würde dem Betreuer mitteilen, dass eine mietfreie Überlassung nicht in Betracht kommt.
    Punkt.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • ..., dass einer seiner Schwestern ihm im Nacken sitzen würde.


    und

    Mittlerweile gibt es deswegen wohl schon richtig Ärger in der Familie...


    Schon aus den Gründen würde ich hier nicht mal ansatzweise drüber nachdenken, mein Einverständnis zu erklären.
    Offensichtlich gibt es auch noch weitere Geschwister und keiner weiß, wie die drüber denken. Da wird der Ärger nur noch größer.
    Eine Möglichkeit wäre aber vielleicht - in Anbetracht des hohen Vermögens, dass mit der Schwester ein Vertrag gemacht wird, worin sie sich verpflichtet, dass sie den entgangenen Mietanteil auf ihren Erbanteil angerechnet bekommt, wenn sie unbedingt will, dass ihr Sohn da kostenlos wohnt. Müsste man sich mal durchrechnen, wie hoch ihr Pflichteilsanspruch wäre, wie alt die Oma ist und wieviel Puffer da wäre.

  • Guten Morgen, ich hänge meinen Fall mal an:
    Der Betreute ist Eigentümer eines Zweifamilienhauses, eine Wohnung bewohnt er selbst, die andere schon lange vor Anordnung der Betreuung seine Tochter. Der Betreute hat von dieser nie Miete gefordert. Nach Anordnung ist aufgefallen, dass er zwar über ein kleines Vermögen (ca. 20.000 €) verfügt, allerdings über keinerlei regelmäßigen Einnahmen. Er lebt aktuell von unregelmäßigen Zuwendungen von Freunden.
    Kann ich den Betreuer auffordern zu prüfen, ob von der Tochter nun Miete gezahlt werden soll? Und wenn er mir mitteilt, dass er nichts veranlassen möchte, da es der Wille des Betreuten gewesen ist, dass Tochter mietfrei wohnt, muss ich dies so hinnehmen oder kann ich ihn "zwingen" den Abschluss eines Mietvertrages voranzutreiben? Wie würdet ihr in dieser Sache vorgehen?
    Danke!

  • Von Vereinbarungen die vor Anordung der Betreuung getroffen wurden darf man grdsl. die Finger lassen.
    Ob man letztlich wirklich den Betreuer zwingen sollte hier tätig zu werden muss man gucken, würde ich aber eher bleiben lassen.

    Lieber gucken was mit Sozialhilfe geht, die holen sich das dann aus eigenem Recht von der Tochter ;)

  • [quote='Nicole73','kostenlose Überlassung von Haus an Enkel der Betreuten']

    Eine Möglichkeit wäre aber vielleicht - in Anbetracht des hohen Vermögens, dass mit der Schwester ein Vertrag gemacht wird, worin sie sich verpflichtet, dass sie den entgangenen Mietanteil auf ihren Erbanteil angerechnet bekommt, wenn sie unbedingt will, dass ihr Sohn da kostenlos wohnt. Müsste man sich mal durchrechnen, wie hoch ihr Pflichteilsanspruch wäre, wie alt die Oma ist und wieviel Puffer da wäre.

    Ich reagiere immer leicht allergisch, wenn Angehörige mir mit so einer Erbverzichtskiste kommen... Was nach dem Tode des Betroffenen mit dem Vermögen passiert und wer wie viel erbt, hat mich als Betreuungsgericht null komma nix zu interessieren und was passiert, wenn statt der gesetzlichen Erbfolge plötzlich ein unverhofftes Testament aus besseren Zeiten auftaucht, wonach das örtliche Tierheim alles bekommt? Das war es dann mit dem ausgleichenden Erbverzicht. Und was meinst du 'mal durchrechnen wie alt die Oma ist?' Willst du Prognosen auf ihre Lebenserwartung anstellen?

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