Auf was muss ich achten/ was muss ich vorliegen haben um in Vollstreckungssachen einen Vorschuss auf die PKH-Vergütung auszahlen zu können?
PKH-Vorschuss bei Zwangsvollstreckung
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Vorschuss? in M-Sachen?
Für was für eine Maßnahme wird denn ein Vorschuss beantragt? -
Das ist es ja grade: Es liegt nichts bei. Ich hab nur die Akte, in der PKH für die ZV bewilligt wurde und einen Antrag auf Vorschuss (0,3 Geb. plus Auslagenpauschale).
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Ein Vorschuss kann doch nur für die Tätigkeiten gewährt werden, die bereits erbracht sind. Wenn der RA noch nichts gemacht hat, kann er auch nichts bekommen.
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dto.
soll er nachweisen, was er gemacht/beantragt hat.
I.d.R. kann man dann auch abschließend festsetzen.
Hinsichtlich der Beiordnung würde ich künftig gem. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - VII ZB 31/09 verfahren. -
Stimmt. Danke. Wer lesen kann ist klar im Vorteil...
§ 47 RVG: ... entstandene Gebühren...
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