Hallo,
nachdem ich einen KFA Antrag gestellt hatte, hat mich der Rechtspfleger darauf hingewiesen, dass mein Mdt. zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Im Übrigen fehle der Hinweis nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO.
Ich erreiche den Rechtspfleger seit Tagen nicht, was meint er damit?
Danke!