Kostenfestsetzungsbeschluss nach Wiederaufnahme aufheben?

  • Hallo, habe ein Problem, dass ich leider mit meinen Hilfsmitteln nicht lösen kann:
    VU wurde auf Kosten der LK freigesprochen, KFB über Auslagen+Auszahlung folgte, dann Wiederaufnahme des Verfahrens, Verurteilung zur Geldstrafe auf Kosten des VU. Nun will die StA wissen, ob der KFB bestehen bleiben soll.
    Muss ich den von Amts wegen aufheben? Und die bereits ausgezahlten Beträge zurückfordern? Oder muss der Bezirksrevisor erstmals an dem Verfahren beteiligt werden? Ich habe keine Ahnung, was ich tun muss. Hoffe, es weiß jemand mehr als ich ...

  • Eigentlich hätte schon damals Vorlage gemäß RistBV erfolgen müssen bei Erlass des KfB´s und Zustellung des Beschlusses?
    Zum jetzigen Zeitpunkt würde ich erstmal die Sache dem Bezirksrevisor vorlegen zur Kenntnis- und Stellungnahme, da nunmehr kein Anspruch gegen die Landeskasse besteht und der Verteidiger nunmehr unberechtigt seine Wahlanwaltsvergütung erhalten hat.:gruebel:

    Die Bezirksrevisoren, die ich kenne, sind eigentlich ganz nett und sind bei rechtlichen Schwierigkeiten immer gerne behilflich!:blumen:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!