Hallo, habe ein Problem, dass ich leider mit meinen Hilfsmitteln nicht lösen kann:
VU wurde auf Kosten der LK freigesprochen, KFB über Auslagen+Auszahlung folgte, dann Wiederaufnahme des Verfahrens, Verurteilung zur Geldstrafe auf Kosten des VU. Nun will die StA wissen, ob der KFB bestehen bleiben soll.
Muss ich den von Amts wegen aufheben? Und die bereits ausgezahlten Beträge zurückfordern? Oder muss der Bezirksrevisor erstmals an dem Verfahren beteiligt werden? Ich habe keine Ahnung, was ich tun muss. Hoffe, es weiß jemand mehr als ich ...
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