Zustellung Aufforderungsschreiben in Österreich

  • Hallo ich muss ein schreiben an einen bürgen in Österreich zustellen lassen.

    bei der Post AG kann ich dies nur per Einschreiben Rückschein veranlassen.

    der Bürg in Österreich holt aber seinen Brief nicht ab.

    einschreiben übergabe gibt es nicht.

    Hat jemand ne idee, wie ich es am besten dem Bürgen direkt zustellen lassen kann?

  • ixh weiß ja nicht, wie die anderen das sehen, aber wenn der Österreicher seine Post nicht abholt, dann ist das doch sein Problem. Das ist ja im Prinzip so, wie nicht den Briefkasten leeren.
    Wenn das Schreiben nicht abgeholt wird, dann hat er Pech. Es gilt trotzdem als zugestellt.
    Ist das denn ne zustellfähige Adresse oder Postfach?

  • Ansonsten geht noch die teurere förmliche Variante über die Behörde. Also mit österreichischem GV, der aber höchstwahrscheinlich auch nur in den Briefkasten schmeißt. Und der Ast. wird einen Husten, deswegen mehr zu bezahlen.
    Es ist ja grundsätzlich bei Nichtabholung trotzdem zugestellt.

  • hallo danke für eure antworten.

    ist es wirklich war, dass obwohl der Menschi nÖsterreich das einschreiben nicht bei der Post abgeholt hat, das schreiben als zugestellt wird?

    ich hab ja kein EB oder einen unterschriebenen Rückschein.


    Aber die problematik ist sowieso ne andere:

    wir fordern den bürgen ja zur Zahlung auf, da soll der das schreiben auch lesen.! Er muss es lesen.

    welche behörde schreibe ich wegen einer zustellung durch GV in österreich an? wonach richtet sich die zuständigkeit? oder hilft sogar die deutsche Botschaft weiter? ist heir was über kosten durch GV zustellung bekannt?

  • ähm, ist glaub ich so wie hier.
    richtet sich nach ag.- wohnsitz. ist dann das jeweilige bezirksgericht.
    wie teuer das wird, weß ich nicht genau, aber so 50-100 € muss man da rechnen. kommt da auf den gerichtsvollzieher an.
    wieso hast du denn keinen rückschein? woher weißt du denn, dass die post nicht abgeholt wurde? bei mir kam immer der zettel zurück mit dem vermerk beim postamt hinterlegt. da hats niemanden interessiert, ob der das nin abholt oder peng. zumindest hat mir das nie jemand mitgeteilt.

  • doch den rückschein hab ich aber ohne unterschrift des empfängers.

    der soll ja lesen dass wir den bürgschaftsbetrag von ihm haben möchten.

    hmm dann muss ich wohl den gerichtsvollzieher dort beauftragen. geht wohl nit anders.

  • Zitat von Anton79

    oder hilft sogar die deutsche Botschaft weiter?

    @Anton79:

    Kommt wohl aufs Land und auf die Staatsangehörigkeit des Empfängers an, aber m.W. kann eine deutsche Auslandsvertretung grundsätzlich auch für Private Schreiben zustellen lassen.

    Nach meinen bisherigen Erfahrungen sind die Mitarbeiter bei spezifischen Zustellungsfragen zum jeweiligen Land sehr hilfsbereit, also sicherlich auch bei Fragen zur Beauftragung eines österreichischen GV.

    Ich würde da auf jeden Fall mal anrufen oder ein Mail hinschreiben.

  • danke schön. die deutsche botschaft in österreich stellt nicht zu. das haben sie mir per mail geantwortet. ich werde es dort über das bezirksgericht versuchen.

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