Gebühren Nebenkläger - Festsetzung?!

  • Hallo zusammen,
    grande Probleme...:aufgeb:
    - In einem Strafverfahren sind 4 Angeklagte (A,B,C,D)

    - A wird freigesprochen
    - B legt Revision ein
    - Urteil wird für A,C und D rechtskräftig

    - in der Kostenentscheidung steht: Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin, sofern sie verurteilt sind

    - nun macht NKL seine Kosten gegen die Angeklagten geltend

    -ich war der Meinung, dass ich das Verfahren zurückstellen muss, da das Urteil noch nicht für alle rk ist
    - mein Richter ist nun der Meinung, dass ich den von der NKL geltend gemachten Betrag in voller Höhe gegen die beiden Angeklagten, für die das Urteil rk ist, festsetzen soll und die dritte Angeklagte erst dann in einen erweiterten Beschluss aufnehmen soll, wenn die Revision fertig ist und das Urteil für alle rk ist...

    das passt mir überhaupt nicht...irgendwie "unfair" den beiden anderen gegenüber
    nun weiß ich überhaupt nicht mehr was ich machen soll...hat jemand von euch eine Idee:idee:
    oder Lösungsvorschlag- bin schon völlig verzweifelt!!!

  • Ich kann Deinen Unwillen völlig verstehen. Totzdem stimme ich Deinem Richter zu. Die Festsetzung gegen die beiden rechtskräftig Verurteilten kann erfolgen. Es ist ja auch die Frage, ob das Urteil für den Dritten in der Revision Bestand hat.
    Sollte dem so sein, können die beiden sich im Innenverhältnis den Anteil von dem Dritten holen.
    Ein praktischer Vorschlag wäre noch, den Antragsteller zu bitten bis zum rechtskräftigen Abschluss auch bzgl. des Dritten zu warten. (Klappt meistens) Sollte er dies aber nicht wollen, bleibt nur die Festsetzung gegen die beiden anderen.

  • Schließe mich den Vorpostern an.

    Bei der gesamtschuldnerischen Haftung könnte sogar gegen einen alles festgesetzt werden, wenn die anderen nicht zahlen können. Der muss sich dann alles (im Innenverhältnis) wiederholen bzw. es zumindest versuchen...

  • 1.000 Dank für eure Hilfe- bin nun etwas beruhigter, auch wenn ich es nach wie vor etwas sonderbar finde, aber was soll´s - ja leider habe ich bereits erfolglos probiert die Festsetzung zurückzustellen, aber RA meint, dass wäre wohl ein "Ding der Unmöglichkeit" - hätte er noch NIE erlebt;)

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