falsche Veröffentlichung, Ausschließungsbeschluss aufheben?

  • In einer Akte hier wurde das Aufgebot korrekt verfügt, aber von der Geschäftstelle falsch (eine Zahl zuviel) an den Bundesanzeiger weitergegeben und falsch an die Gerichtstafel gehängt. Den Auscschließungsbeschluss hab ich dann (wieder mit der richtigen Nummer) erlassen, weil mir der Fehler in der Veröffentlichung nicht aufgefallen ist. :oops: Die Veröffentlichung des Beschlusses war wieder falsch. Jetzt ist es der Geschäftstelle aufgefallen.
    Was muss ich jetzt tun? Den Auscchließungsbeschluss hätte ich ja gar nicht erlassen dürfen. Aufheben und alles von vorn? :confused:

  • Sorry, aber kannst Du mal "Zahl" erläutern? :gruebel:

  • Falsches Aufgebot .... ich bin der Meinung, dass Dein Beschluss wirksam ist, wenn hier Fehler aufgetreten sind, dann muss das mit der Veröff. (des Beschlusses) erneute durchgeführt werden. Dies dürfte die Rechtskraft hinauszögern. Ansinsten kann man wohl kaum seinen Beschluss aufheben ohne das das gerügt wurde.

    How can I sleep with Your voice in my head?

  • An dieses Thema hänge ich mich mal dran, da ich unsicher bin.

    Bei mir liegt der Fehler beim in meinem Bundesland vorgeschriebenen Veröffentlichungsblatt, alle anderen Maßnahmen und der Aufgebotsbeschluss sind korrekt.

    Nur hat dieses Blatt "BV-Nr. 1 Flur XXX/XXX" veröffentlicht statt "BV-Nr. 1 Flur Nr. 4 XXX/XXX".

    Das Blatt anschreiben und um erneute Veröffentlichung bitten? (was den Zeitpunkt des Ausschließungsbeschlusses nach hinten schieben würde)

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